Click & Collect zulässig, keine Verbesserungen bei Sortimentsbeschränkung
Bundesgremium: Einschätzung zu 3. Lockdown-Verordnung
Das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel informiert über die 3. Lockdown-Verordnung. Wie das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel informiert, wurde nun die 3. Lockdown-Verordnung, die mit 26.12.2020 in Kraft tritt, veröffentlicht. Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller gibt eine erste Einschätzung dazu ab.Wie angekündigt wurde nunmehr die 3. Lockdown-Verordnung veröffentlicht. Diese tritt mit 26.12.2020 in Kraft. Hier der Link zur neuen Verordnung: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:ff87a74c-9579-475c-9caa-49535f7c9d12/BGBLA_2020_II_598.pdf
Das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel gibt in seinem „Insider“ eine erste Einschätzung ab:
- Click & Collect:
Im Handel ist nun Click & Collect zulässig, vorbestellte Ware darf abgeholt werden. Die Abholung hat so zu erfolgen, dass die geschlossenen Räume der Betriebsstätte nicht betreten werden. „Unseres Erachtens bedeutet dies, dass auch im Einkaufszentrum abgeholt werden kann“, so das Bundesgremium. - Großhandel, B2B:
Hier gibt es laut Bundesgremium keine handelsspezifischen Einschränkungen. - Sortimentsbeschränkungen:
In Sachen Sortimentsbeschränkung konnten leider keine Verbesserungen erzielt werden, wie das Gremium bedauert.
Übrigens: Wie das Bundegremium sagt, wird der Corona-Infopoint auf https://www.wko.at/corona so rasch wie möglich aktualisiert.
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In Deutschland trifft es vor allem inhabergeführte Geschäfte aus nächster Generation (vgl. hier), die teilweise in 4. Generation das Geschäft führen und vor dem Nichts stehen, weil Weitblick für das Handeln nicht gegeben war.