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Donnerstag, 25. April 2024
Steuerschonende Praktiken

Gericht erteilt XXXLutz Abfuhr

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 11.01.2021 | |  Unternehmen
Fast 400 Millionen an Markenrechten wurden nach Malta ausgelagert, um in Österreich Steuern zu sparen. Die Konstruktion wurde – erfolgreich – beeinsprucht. (Foto: XXXLutz KG) Fast 400 Millionen an Markenrechten wurden nach Malta ausgelagert, um in Österreich Steuern zu sparen. Die Konstruktion wurde – erfolgreich – beeinsprucht. (Foto: XXXLutz KG) Amazon macht es schon lange. XXX Lutz wollte dem Beispiel folgen. Der Möbelriese hat seine Markenrechte im Wert von fast 400 Millionen Euro auf eine in Malta ansässige Firma abgespalten. In Folge zahlte das Welser Unternehmen jährlich hohe Lizenzgebühren an die konzerneigene Gesellschaft, durch die der Gewinn und folglich die Steuerbelastung in Österreich gedrückt wurde. Diesem Vorgehen wurde nun gerichtlich der Riegel vorgeschoben, wie Medien berichten.

Es ist nun einmal so: Nimmt ein Unternehmen viel Geld ein, ist es auch zu entsprechenden Steuerabgaben verpflichtet. Diese auf legalem Wege zu reduzieren, ist natürlich verlockend und so liebäugeln manche mit einer Auslagerung in Steuerparadiese. Ua Amazon hat diesen Weg eingeschlagen haben und so manches Unternehmen möchte es dem Onlinegiganten gleichtun, so zB der heimische Möbelriese XXXLutz. Diese Pläne wurden allerdings vom Fiskus vereitelt, wie ua der Standard berichtet.

Das oberösterreichische Unternehmen hat im Jahr 2007 die Markenrechte an XXXLutz, Möbelix und Mömax an eine XXX Lutz Marken GmbH ausgelagert, die in Österreich und Malta registriert ist. Dies, um Steuerzahlungen in Österreich zu reduzieren, so der Vorwurf. „Damit wurden mit heutigem Stand fast 400 Millionen an Markenrechten nach Malta ausgelagert, wo seitdem die Geschäftsführung des Konzerns sitzt und auch die Gesellschaft steuerpflichtig ist. Dadurch sind die österreichischen Konzerngesellschaften verpflichtet, für die Nutzung der Marken und andere Dienstleistungen Lizenzen zu zahlen, was wiederum den Gewinn des Möbelhauses in Österreich schmälert und die hier anfallende Steuerlast verringert“, schreibt leadersnet. Der Standard schreibt: „Somit fließen jährlich gut 50 Millionen Euro nach Malta, wodurch der Gewinn und damit die Steuerlast in Österreich geschmälert wird oder wurde. Im zur EU gehörenden Kleinstaat muss Lutz nicht allzu hohe Abgaben entrichten: Zwar liegt der Körperschaftsteuersatz bei stattlichen 35 Prozent, doch das Land refundiert sechs Siebtel der zu zahlenden Abgaben auf Lizenzeinnahmen, wenn die Gesellschafter im Ausland sitzen. Es bleibt also eine mickrige Belastung von 5%.“ 

Der Standard berichtete bereits 2014 über diese Praxis. Es folgte ein langer Streit mit den Finanzbehörden, die eine missbräuchliche Umgehung hiesiger Bestimmungen orten. Lutz legte Revision ein, doch das Bundesfinanzgericht bestätigte die Rechtsansicht der Finanzbehörde. Somit landete der Fall beim Verwaltungsgerichtshof, nachdem der Welser Konzern schon beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt war. Ende November 2020 wies nun auch das zweite Höchstgericht die Revision ab.

 

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