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Dienstag, 23. April 2024
Keine UST auf FFP2-Masken – Verlängerung der Investitionsprämie

Ministerrat: Corona-Beihilfen bis Juni verlängert

Hintergrund | Dominik Schebach | 20.01.2021 | | 1  Branche
Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel haben heute, Mittwoch, nach dem Ministerrat die Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen bis Juni bekannt gegeben. Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel haben heute, Mittwoch, nach dem Ministerrat die Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen bis Juni bekannt gegeben. (© Bundeskanzleramt/Dragan Tatic) Mit dem heutigen Ministerrat hat die Bundesregierung die Beihilfen für Unternehmen noch einmal nachgeschärft. Wie Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel in der heutigen Pressekonferenz mitteilten, werden die Beihilfen für die betroffenen Unternehmen bis in den Juni fortgesetzt. Außerdem soll der Zugang zu den verschiedenen Maßnahmen erleichtert werden.

„Die Krankheit lässt sich nicht planen, aber wir können für die Unternehmen die entsprechenden Hilfe organisieren“, erklärte Vizekanzler Werner Kogler. „Das Motto vom vorherigen Jahr, ,Alles was es braucht‘, gilt immer noch.“ Daher habe heute die Bundesregierung eine Ausweitung sowie Verlängerung der Beihilfen bis in den Juni hinein beschlossen. Damit will die Bundesregierung laut Kogler für die Unternehmen mehr Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht für den gesamten Zeitraum der Pandemie schaffen, damit diese nach der Pandemie „Motor des Neustarts“ sein können.

Besonders herausgehoben hat Kogler in dieser Hinsicht nochmals den Ausfallsbonus. Die Kombination aus Zuschusszahlungen und Vorauszahlung – 40% Umsatzausfall führen dazu, dass man als Unternehmen Soforthilfen bis 30% des Umsatzentfalls bzw zu 60.000 Euro ab 16. Februar beantragen könne. An einer Möglichkeit diese Hilfe für die Monate November und Dezember November 2020 zu beantragen, werde derzeit gearbeitet, wie Finanzminister Gernot Blümel ergänzte: „Wir wollen damit die Herausforderungen so weit in den Griff bekommen, dass kein Unternehmen Existenzängste haben muss.“

Mit dieser Methoden sollen alle Unternehmen zum Zug kommen, die im Rahmen der Pandemie einen Umsatzausfall zu erleiden haben, wie Kogler betonte. Zusätzlich verwies der Vizekanzler nochmals auf die von der Bundesregierung gesetzten Investitionsanreize zur Modernisierung der österreichischen Wirtschaft über die Investitionsprämie: Die erste Maßnahme für das Lukrieren dieser Investitionsprämie darf nun bis Mai gesetzt werden. Dh, der Nachweis wurde um drei Monate verlängert.

Keine UST auf FFP2-Masken

Über die weiteren Unterstützungsmaßnahmen gab dann Finanzminister Gernot Blümel Auskunft: So werde der Härtefallfonds zur Unterstützung von Unternehmer bis 15. Juni verlängert. Bezüglich der Verpflichtung zu FFP2-Masken in Handel und in Öffis, hier wird nach dem heutigen Ministerratsbeschluss die UST auf FFP2-Masken von 20 auf 0% gesenkt. Eine weitere Verlängerung betrifft die diversen Pauschalen und Zulagen. Diese Regelungen werden pauschal bis zum 30. Juni verlängert.

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Kommentare (1)

  1. Frage; was passiert mit denen die andere leicht oder grob fahrlässig mit Corona anstecken? Ich glaube: absolut NICHTS. Und warum?

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