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Freitag, 19. April 2024
Editor's ChoicePauschalbeihilfen auf 1,8 Mio, Fixkostenzuschuss auf 10 Millionen Euro erhöht

EU erhöht Beihilfengrenzen

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 29.01.2021 | |  Branche
Eine zentrale Forderung von WKÖ Sparte Handel und Handelsverband wurde nun erfüllt. Die EU wird die Beihilferahmen nämlich massiv ausweiten, wie angekündigt wurde. (Bild: Lupo/ pixelio.de) Eine zentrale Forderung von WKÖ Sparte Handel und Handelsverband wurde nun erfüllt. Die EU wird die Beihilferahmen nämlich massiv ausweiten, wie angekündigt wurde. (Bild: Lupo/ pixelio.de) Die Europäische Kommission hat die 5. Novelle des „Befristeten Rahmens“ für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der COVID-19-Krise angenommen. Das heißt: Die Obergrenze für Pauschalbeihilfen wird von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro und die Obergrenze für den Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Millionen Euro erhöht. Die Bestimmungen gelten nun außerdem bis Ende des Jahres, statt nur bis Juni 2021.

Die Europäische Kommission hat die 5. Novelle des „Befristeten Rahmens“ für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der COVID-19-Krise angenommen. Der „Befristete Rahmen“ stellt seit Mitte März 2020 die zentrale Rechtsgrundlage für Krisenbeihilfen der Mitliedstaaten dar. Mit der Annahme wird die Geltungsdauer des ursprünglich mit Jahresende 2020 befristet gewesenen (und zunächst bis Ende Juni 2021 verlängerten Rahmens) um ein weiteres halbes Jahr, bis zum 31. Dezember 2021, verlängert.

Inhaltlich präsentiert sich die Novelle wie folgt: Die Obergrenze für sehr vereinfacht und flexibel zu gewährende Beihilfen wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Der durch die Verdoppelung eröffnete, zusätzliche Spielraum ermögliche es, die Unternehmen nach der anfänglich unmittelbar notwendigen Liquiditätsstärkung auch bei der Finanzierung von Projekten „aus der Krise heraus“ zu unterstützen, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums. „Gleichzeitig können mit dieser Erhöhung Umsatzausfälle, die durch die behördlich angeordneten Geschäftsschließungen verursacht wurden, in noch größerem Maße als bisher abgedeckt werden.“

Auch die Obergrenze für Fixkostenzuschüsse wurde angehobenvon 3 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro, was eine mehr als Verdreifachung bedeutet. „Die neue Obergrenze gewährleistet, dass dieses Förderungsinstrument auch im Jahr 2021 wirksam zum Einsatz gebracht werden kann und auch Großunternehmen miteinbezogen werden können, für die bereits im Vorjahr die entsprechenden Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren“, so das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Die Novelle des „Befristeten Rahmens“ soll insgesamt sicherstellen, dass auch in den kommenden Monaten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 ergreifen und den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend angepasst umsetzen können. „Mit den nun zusätzlich möglichen COVID-19-Hilfen wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den vom Lockdown am stärksten betroffenen Sektoren geleistet“, sagt Margarete Schramböck.

Reaktionen seitens des Handels

Sehr erfreut über die Erhöhung der EU-Beihilfengrenzen zeigt sich Rainer Trefelik. Die sei ein „notwendiger und wichtiger Schritt für viele Handelsbetriebe“, so der Obmann der WKÖ Bundessparte Handel. „Gerade für jene, die nun schon zum wiederholten Mal zusperren müssen, brauchen wir eine unbürokratische und praxisnahe Unterstützung. Denn viele von ihnen haben die bisher geltende Deckelung von 800.000 Euro bereits erreicht. Wenn es hier nun mehr Flexibilität bei den Unternehmenshilfen gibt, ist das natürlich zu begrüßen.“ Wichtig wäre Trefelik zufolge außerdem, „dass die Gelder rasch fließen. Denn viele Handelsbetriebe stoßen bei der Liquidität schon an ihre Grenzen“. Dazu müssen auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Adaptierungen vorgenommen werden, damit die laufenden Hilfsprogramme bestmöglich an den neuen Rahmen angepasst werden.

Auch der österreichische Handelsverband begrüßt die Erweiterung der Obergrenzen bei Corona-Hilfen. GF Rainer Will spricht von „ausnahmsweise mal guten Nachrichten“, für jene tausende heimische Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise mit massiven Umsatzverlusten zu kämpfen haben. „Wir freuen uns sehr, dass die EU-Kommission heute eine deutliche Ausweitung des Beihilferahmens angekündigt hat. Damit wird eine zentrale Forderung des Handelsverband umgesetzt, für die wir seit Monaten gekämpft haben. Alle Probleme werden damit nicht gelöst sein, aber es ist ein wichtiger Etappensieg„, so Rainer Will, laut dem nun auch die Liquidität von mittelständischen und großen Unternehmen besser gesichert und tausende Arbeitsplätze gerettet werden können.

 

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