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Freitag, 29. März 2024
8.Februar 2021

Öffnung für den Handel – mit Auflagen

Dominik Schebach | 01.02.2021 | |  
Am 1. Februar 2021 fand ein Pressestatement zu den Maßnahmen gegen die Krise im Bundeskanzleramt statt. Im Bild (v.l.n.r.) Oswald Wagner, Vizerektor der MedUni Wien und Leiter des klinischen Institutes für Labormedizin, Bürgermeister Michael Ludwig, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Am 1. Februar 2021 fand ein Pressestatement zu den Maßnahmen gegen die Krise im Bundeskanzleramt statt. Im Bild (v.l.n.r.) Oswald Wagner, Vizerektor der MedUni Wien und Leiter des klinischen Institutes für Labormedizin, Bürgermeister Michael Ludwig, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober. (© BKA/Dragan Tatic) Nach umfangreichen Beratungen mit den Landeshauptleuten und der Opposition hat die Regierung am Montag erste Öffnungsschritte für Schule und Handel angekündigt. Um einen rasanten Wiederanstieg der Infektionszahlen zu verhindern gelten allerdings strenge Auflagen, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz sagte.

Die Ausgangslage sei nicht einfach, dennoch habe man sich mit den Ländern auf eine Vorgehensweise geeinigt, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz. Derzeit liege die 7-Tage-Inzidenz bei ca. 100, damit hätte der Lockdown geholfen. Von einer idealen 7-Tage-Inzidenz von 50 sei man allerdings noch weit entfernt. Aber die neuen Mutationen breiten sich aus. „Sie fressen einen Teil des Erfolgs wieder auf“, so Kurz.

Dennoch dürfen Schülerinnen und Schüler nach den Semesterferien wieder in die Schulen zurückkehren – wenn auch nur mit regelmäßigen Tests. Umfangreich sind auch die Auflagen für den Handel. Ab 8. Februar dürfen die Geschäfte wieder öffnen. Allerdings wird dabei das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend. Zudem gelte künftig eine Begrenzung von 20 Quadratmetern pro Kunden, statt wie bisher zehn.

Körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen ebenfalls wieder aufsperren, hier sollen nun die „Eintrittstests“ zum Einsatz kommen. Das habe man ja bereits gesetzlich geregelt. Ein solches negatives Testergebnis dürfe nicht älter als 48 Stunden sein und kann im privaten Bereich, etwa in der Apotheke, erfolgen oder beim Arzt. Zudem gebe kostenlose Angebote in den Bundesländern.

Die nächste Einschätzung der Bundesregierung soll es laut Kurz in zwei Wochen geben. Da soll über allfällige weitere Lockerungen entschieden oder aber auch reagiert, sollten sich die Zahlen verschlechtern. Sollte es wieder zu einem exponentiellen Wachstum kommen, was laut Kurz nicht auszuschließen sei, werden die Maßnahmen wieder verschärft.

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