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Donnerstag, 25. April 2024
„Es braucht faire Spielregeln“

+30% Onlinewachstum

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 09.02.2021 | |  Markt
Der heimische E-Commerce wuchs 2020 eCommerce um bis zu +30%. Mit diesem historischen Umsatzwachstum konnten im Vorjahr erstmals mehr als 8,5 Milliarden Euro im eCommerce erwirtschaftet werden. (Bild: Tim Reckmann/ pixelio.de) Der heimische E-Commerce wuchs 2020 eCommerce um bis zu +30%. Mit diesem historischen Umsatzwachstum konnten im Vorjahr erstmals mehr als 8,5 Milliarden Euro im eCommerce erwirtschaftet werden. (Bild: Tim Reckmann/ pixelio.de) Die Corona-Krise hat dem Onlinehandel einen enormen Boost verpasst. Im vergangenen Jahr stieg der E-Commerce Umsatz in Österreich um +30% auf mehr als 8,5 Mrd. Euro. Davon profitieren allerdings nicht nur die 13.500 österreichischen Händler, die bereits auf eigene digitale Vertriebskanäle setzen, sondern insbesondere Amazon.

Der Umsatz im heimischen Onlinehandel wuchs 2020 um +30%. Damit wurden im Vorjahr erstmals mehr als 8,5 Milliarden Euro im eCommerce erwirtschaftet. Davon profitieren allerdings nicht nur die 13.500 österreichischen Händler, die bereits auf eigene digitale Vertriebskanäle setzen, sondern insbesondere der weltgrößte Onlinehändler Amazon.

4.500 heimische Händler sind bereits auf dem Amazon Marktplatz aktiv und erwirtschaften dort einen Jahresumsatz von durchschnittlich 80.000 Euro. Sie stehen dabei aber einem ungleich mächtigeren Vertragspartner gegenüber, der im Onlinehandel zunehmend als Gatekeeper hin zum Konsumenten agiert. Daher sind faire Spielregeln kriegsentscheidend„, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

„Digital Services Act“ (DSA) soll Konsumenten im Netz besser schützen

Die EU möchte gegen dieses Ungleichgewicht im Rahmen des „Digital Services Act“ (DSA) vorgehen und sicherstellen, dass auf Märkten, die von großen Plattformen mit erheblichen Netzwerkeffekten geprägt sind, Fairness sichergestellt ist. „Der DSA soll also die Pflichten von digitalen Diensten regeln, die als Bindeglied zwischen Verbrauchern und Waren, Dienstleistungen und Inhalten agieren“, sagt Will.

Die Vorhaben des Digital Services Act umfassen ua.:

  • Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen auf Online-Plattformen;
  • Neue Regeln zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um die Identifizierung von unseriösen Verkäufern illegaler Waren zu erleichtern und Käufer von gefälschten oder gefährlichen Produkten zu schützen;
  • Weitreichende Transparenzmaßnahmen für Online-Plattformen, u.a. Informationspflichten über die für Produktempfehlungen verwendeten Algorithmen

„Digital Markets Act“ (DMA) soll marktmächtige Online-Plattformen regulieren

Der DMA zielt darauf ab, Probleme zu lösen, die sich aus bestimmten Verhaltensweisen von „Gatekeeper“-Plattformen ergeben, wie der Handelsverband erläutert. „Die Verordnung legt eine Reihe eng definierter Kriterien fest, die Online-Plattform überhaupt als ‚Gatekeeper‘qualifizieren. Dabei handelt es sich um große, systemrelevante Online-Plattformen wie Amazon, die einen erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt haben.“

Der Digital Markets Act sieht ua. folgende Pflichten für Gatekeeper-Plattformen vor:

  • Gewerblichen Nutzern den Zugriff auf jene Daten ermöglichen, die sie bei der Nutzung der Plattform des Gatekeepers selbst generieren;
  • Unternehmen, die auf der Gatekeeper-Plattform werben, die notwendigen Werkzeuge bereitstellen, um eine unabhängige Überprüfung der Anzeigen durchführen zu können;
  • Gewerblichen Nutzern erlauben, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit Kunden abzuschließen, die über den Kerndienst der Plattform außerhalb der Gatekeeper-Plattform gewonnen wurden.

Darüber soll Gatekeeper-Plattformen künftig verboten werden, eigene Produkte im Ranking günstiger zu behandeln als ähnliche Produkte, die von Dritten auf der Plattform angeboten werden. „Damit wäre es etwa Amazon künftig verboten, seine Eigenmarken gegenüber ähnlichen Konkurrenzprodukten zu bevorzugen“, so Rainer Will. Überdies sollen die Gatekeeper-Plattformen künftig keine personenbezogenen Daten aus Kernplattformdiensten mit personenbezogenen Daten aus anderen von ihnen angebotenen Diensten oder aus Diensten Dritter kombinieren dürfen.

Verstöße könnten mit Milliarden-Strafen geahndet werden

Im Fall eines Verstoßes gegen den Digital Markets Act sollen den Unternehmen empfindliche Geldbußen von bis zu 10% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes drohen. „Bei systematischen Verstößen gegen die DMA-Verpflichtungen könnten den Gatekeepern zusätzliche Abhilfemaßnahmen auferlegt werden, bis hin zur Veräußerung von Teilen eines Geschäfts“, ergänzt der Handelsverband.

„Eine zeitgemäße Regulierung der digitalen Märkte auf EU-Ebene ist überfällig. Daher begrüßen wir den Digital Services Act und den Digital Markets Act ausdrücklich. Diese beiden Verordnungen geben Hoffnung auf faire Wettbewerbsbedingungen zwischen marktmächtigen Plattformen und heimischen KMU-Händlern. Gleichzeitig können Verbraucher im Netz besser vor gefälschten Produkten, illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen geschützt werden“, ist Rainer Will überzeugt.

Österreichische Händler könnten grundsätzlich von der Harmonisierung der  Rechtsvorschriften im Binnenmarkt sowie von den erhöhten Sorgfalts- und Transparenzpflichten der Gatekeeper profitieren. Doch wie immer liege der Teufel im Detail, merkt Will an. „So besteht etwa die Sorge, die Gatekeeper könnten Teile ihrer Pflichten auf Händler überwälzen oder Anbieter mit vermeintlich illegalen Inhalten ungebührend lange in der Warteschleife zur Prüfung der Vorwürfe belassen.“

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