Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Samstag, 20. April 2024
Förderkation für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

E-Mobilitätspaket für klimafreundliche Flotten startet

Elektromobilität | Wolfgang Schalko | 12.02.2021 | Downloads | |  Wissen
Der Klima- und Energiefonds startet eine E-Mobilitäts-Förderkation für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Der Klima- und Energiefonds startet eine E-Mobilitäts-Förderkation für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Zur weiteren Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems stellt das Klimaschutzministerium (BMK) für das Jahr 2021 insgesamt 46 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Ab sofort können sich Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Klima- und Energiefonds aus diesem Topf ihre Förderung für eine umweltfreundliche E-Flotte abholen.

Dazu Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Mit diesem E-Mobilitätsförderpaket können Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften die Mobilitätswende aktiv und klimafit mitgestalten. Denn jede Flotte, die in Zukunft elektrisch fährt, bringt uns diesem Ziel näher. Klimaschutz als Job- und Wirtschaftsmotor löst dabei vielfach Investitionen aus, die jede Menge Arbeitsplätze sichern und schaffen“.

Der Klima- und Energiefonds fördert weiterhin die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb (PKW, Nutzfahrzeuge, Busse, Sonderfahrzeuge, Mopeds und Motorräder) sowie multimodale Mobilitätsknoten. Theresia Vogel und Ingmar Höbarth, Geschäftsführung des Klima- und Energiefonds: „Diese Förderung ist ein wichtiger Schritt, um Dynamik in die E-Mobilität zu bringen. Beim Vergleich der Gesamtkosten von fossilen und elektrischen Fahrzeugen geht das E-Auto als klarer Sieger hervor. Hinzu kommt dann noch das gute Gefühl, umweltfreundlich unterwegs zu sein.“

Was wird gefördert?

Das Förderbudget steht für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen zur Verfügung. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Je nach geförderter Maßnahme erfolgt die Einreichung zur Förderung vor oder nach der Anschaffung. So muss der Antrag für schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse, E-Flotten, E-Sonderfahrzeuge und multimodale Mobilitätsknoten vor der Anschaffung gestellt werden. Wer E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen anschafft, muss den Antrag im Nachhinein stellen. Eine detaillierte Übersicht über alle Förderangebote finden sich im Förderleitfaden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.

Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden – dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.

Unkompliziert zur Förderung

Die Einreichung ist ab sofort möglich. Die Registrierung ist ausschließlich online unter emob-betriebe.klimafonds.gv.at und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis 31.3.2022 möglich. Eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Budgetmittel findet sich hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in den FAQs unter emob-betriebe.klimafonds.gv.at/faq zu finden. Für Beratungen und Fragen steht das Serviceteam für Verkehr der Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter 01/316 31-716 telefonisch oder per E-Mail an umwelt@kommunalkredit.at zur Verfügung.

Informationen zum E-Mobilitätspaket des Klimaschutzministeriums und den Förderaktionen gibt es hier.

Downloads
Förderleitfaden E-Mobilität
Faktenblatt E-Mobilitätsoffensive
Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden