Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Freitag, 19. April 2024
„Endlich eine Hilfe für indirekt betroffene Unternehmen“

Handelsverband begrüßt Coronahilfen

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 17.02.2021 | |  Branche
Endlich gibt es auch eine Finanzspritze für indirekt von den Lockdowns betroffene Unternehmen. (Bild: johnnyb/ pixelio.de) Endlich gibt es auch eine Finanzspritze für indirekt von den Lockdowns betroffene Unternehmen. (Bild: johnnyb/ pixelio.de) Auch der Handelsverband begrüßt die Adaption der Corona-Hilfspakete, mit der insbesondere mittelständische Unternehmen sowie indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe stärker unterstützt werden sollen. Als problematisch erachtet man allerdings die Eintrittshürde von mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit behördlich geschlossenen Unternehmen.

Nun wurde der Umsatzersatz für November und Dezember 2020 auch auf indirekt betroffene Unternehmen ausgeweitet (Umsatzersatz II). Auch der im Jänner vorgestellte Ausfallsbonus kann nun über FinanzOnline beantragt werden, um coronabedingte Umsatzausfälle abzufedern. Überdies werden die Obergrenzen beim Fixkostenzuschuss II auf 1,8 Millionen Euro und beim Verlustersatz von 3 auf bis zu 10 Millionen Euro erhöht.

„Die Erhöhung der Obergrenzen beim Fixkostenzuschuss II auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen und beim Verlustersatz auf maximal 10 Millionen Euro ist für unsere beschäftigungsintensiven mittelständischen Händler essenziell, um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise stemmen zu können. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum weiterhin ein Deckel von 800.000 Euro beim Umsatzersatz besteht. Der Handelsverband hat sich in den Gesprächen mit der Bundesregierung immer wieder vehement für eine Anpassung eingesetzt“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Die Verlängerung des Lockdown light für die Hotellerie und Gastronomie bis Ostern habe natürlich einen stark negativen Einfluss auf die Kundenfrequenzen und damit auch auf die Umsätze im Handel, wie Will anmerkt. „Viele Betriebe, etwa der gesamte Lebensmittelgroßhandel, haben mit der Schließung von Gastronomie und Hotellerie ihre wichtigsten Kunden verloren und verzeichnen zum Teil massive Umsatzeinbrüche. Nun können auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, insbesondere der Großhandel, zumindest für November und Dezember einen Umsatzersatz beantragen.“

50%-Umsatzzusammenhang als Bedingung viel zu hoch angesetzt

„Die indirekt vom Lockdown betroffenen Betriebe haben jetzt mehrere Monate auf die Auszahlung der Corona-Hilfen gewartet, viele stehen vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz. Mit dem Umsatzersatz II erhalten sie jetzt endlich die lang ersehnte Hilfe. Problematisch ist allerdings die Eintrittshürde von mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit behördlich geschlossenen Unternehmen. Dadurch werden unzählige indirekt betroffene Händler durch die Finger schauen. Der Handelsverband hatte bis zuletzt eine Untergrenze von 30% Umsatzzusammenhang empfohlen“, so Handelssprecher Will. Zusätzlich zum 50%-Kriterium wird auch noch ein Umsatzrückgang von mindestens 40% vorausgesetzt. „Jene Betriebe, die diese Kriterien nicht erfüllen, können im neuen Modell zumindest den Ausfallsbonus in der Kombination mit dem Fixkostenzuschuss II in Anspruch nehmen oder auf den Verlustersatz zurückgreifen“, erläutert der Handelsverband GF.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden