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Donnerstag, 18. April 2024
Öffnungszeiten im Handel

WKÖ-Trefelik stellt Missverständnis klar

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 22.02.2021 | |  Branche
Auch WKÖ Handelsobmann Rainer Trefelik fordert eine Rückkehr zu den regulären Öffnungszeiten im Handel, wenn die Aufgangsbeschränkungen aufgehoben werden. (Bild: WKÖ) Auch WKÖ Handelsobmann Rainer Trefelik fordert eine Rückkehr zu den regulären Öffnungszeiten im Handel, wenn die Aufgangsbeschränkungen aufgehoben werden. (Bild: WKÖ) Aktuell darf der (Lebensmittel-)Handel nur bis 19 Uhr geöffnet haben. Vor den Corona-Ausgangsbeschränkungen war (vor allem im urbanen Bereich) oft bis 20.00 Uhr und länger geöffnet. Nun entstand kurzzeitig Verwirrung, ob man nach Ende der Ausgangsbeschränkungen auch tatsächlich zu den zuvor gewohnten Öffnungszeiten zurückkehrt. WKÖ-Handelsobmann Trefelik stellt dieses Missverständnis klar.

„Die derzeitigen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten basieren auf einer Sozialpartner-Einigung und wurden nur aufgrund der Ausgangsbeschränkungen getroffen. Es handelt sich um ein kommunikatives Missverständnis, wenn Gewerkschaftsvertreter das nun anders sehen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der WKÖ Bundessparte Handel. Er stellt daher klar: „Sobald die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 Uhr abends und 6:00 Uhr Früh wieder aufgehoben werden, muss es auch eine Rückkehr zur Normalität bei den Öffnungszeiten geben.“

Konkret wurde die Regelung, dass Geschäfte um 19 Uhr schließen müssen, zu Beginn des Soft-Lockdowns im November eingeführt, damit Handelsangestellte sowie Kunden rechtzeitig vor Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause sein können. Das Argument der Gewerkschaft, dass viele Menschen im Homeoffice seien und deshalb genug Zeit hätten, tagsüber einzukaufen, kann Trefelik nicht nachvollziehen: „Im Homeoffice wird ja gearbeitet und nicht während der Arbeitszeit eingekauft.“

Längere Öffnungszeiten vermeiden Menschenansammlungen

Nach Ende der Ausgangsbeschränkungen müssen – wie Trefelik abschließend nochmals betont – „in jedem Fall“ wieder die übliche Rahmenöffnungszeiten von 72 Stunden gelten. „Da uns Corona wohl noch eine Weile begleiten wird und aktuell einer der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen die 20-Quadratmeter-Regel pro Kunde ist, führen die regulären Öffnungszeiten zur Entzerrung und vermeiden auch größere Staus vor den Geschäften.“

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