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Freitag, 19. April 2024
Zur Rücknahme verurteilt

Deutsche Umwelthilfe versus Media-Saturn

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 23.02.2021 | |  Unternehmen
Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen die Onlinesparte von Media-Saturn und bekam recht.  (Bild: Ilustration Marcus Stark/ pixelio.de) Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen die Onlinesparte von Media-Saturn und bekam recht. (Bild: Ilustration Marcus Stark/ pixelio.de) Seit 2016 müssen Stationär- sowie Online-Händler den Verbrauchern auch in Deutschland eine Möglichkeit einräumen, ausgediente Elektrogeräte kostenlos abgeben zu können. Die Media-Saturn E-Commerce-Sparte tat das (im Fall quecksilberhaltiger Altlampen) nicht, wie die Deutsche Umwelthilfe kritisierte und dagegen auch klagte. Nun wurde der DUH recht gegeben.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten. Demnach dürfen die Unternehmen nicht einfach nur pauschal für die Rücknahme alter quecksilberhaltiger Energiesparlampen einen Paketversand anbieten oder auf ein Filialnetz verweisen – „wie es der Großteil der Branche aktuell handhabt“, so die DUH. Vielmehr müssen sie kostenlose, verbraucherfreundliche und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten anbieten. Die DUH verlangt deshalb von allen Online-Händlern, dass sie „die Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform regeln“.

Im konkreten Fall klagte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband gegen die MMS E-Commerce GmbH (MediaMarkt-Saturn) – erfolgreich. „Die größte Elektrohandelskette Europas hatte Verbrauchern keine zumutbare Rückgabemöglichkeit für quecksilberhaltige Altlampen angeboten. Sie sollten entweder zu einer Filiale der Handelskette fahren, was im vorliegenden Fall 50 Kilometer gewesen wären, oder die Altlampen per Postversand zurückschicken, was jedoch bei Lampen mit Gefahrstoffen nicht erlaubt ist“, berichtet die DUH.

„Ein großer Erfolg“

„Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz sowie ein Warnruf an die Handelsbranche: Bundesweit lediglich 433 Sammelstellen für Elektroschrott wie im vorliegenden Fall – und damit Entfernungen von 50 Kilometern zur nächsten Sammelstelle – sind weder verbraucherfreundlich noch gesetzeskonform. Zudem dürfen quecksilberhaltige Altlampen nicht per Postversand zur Entsorgung verschickt werden, da dies nach den Transportrichtlinien der Deutschen Post und anderer Paketdienstleister ausgeschlossen ist. Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen, müssen jetzt sofort überprüfen, ob sie Verbrauchern angemessene Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott anbieten – und falls nicht, umgehend handeln. Das bedeutet: Sie müssen Altgeräte am Ort der Auslieferung von Neugeräten oder über eine stationäre Sammelstelle pro Postleitzahlgebiet zurücknehmen“, fordert Barbara Metz. Die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin ergänzt: „Onlinehändler haben die Möglichkeit, sich an bestehenden bundesweit agierenden Sammelsystemen für Elektroaltgeräte finanziell zu beteiligen, in Kooperation mit anderen stationär agierenden Händlern möglichst viele Rückgabestellen anzubieten oder auch mit kommunalen Entsorgern zu kooperieren.“

„Kein Sonderstatus für Online-Händler“

Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont, das OLG München habe mit seiner Entscheidung die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe alter gebrauchter Elektrogeräte an den Handel gestärkt. „Online-Händler müssen auch bei der Rücknahme quecksilberhaltiger Altlampen die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes einhalten und können für sich keinen Sonderstatus beanspruchen. Sie dürfen einen rückgabewilligen Verbraucher nicht darauf verweisen, alte gebrauchte Beleuchtungskörper, die für die menschliche Gesundheit gefährliche Stoffe wie Quecksilber enthalten, mittels einfachem Postversand zur Entsorgung zurückzugeben, weil dies aus ihrer Sicht vielleicht der einfachste, aber eben nicht zulässige Entsorgungsweg ist“, so Demleitner.

Tests im Online-Handel deckten erhebliche Probleme auf

Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, werde die DUH die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen, wie die Institution ankündigt.

„Damit Elektroschrott nicht im Hausmüll oder der Umwelt landet, ist der Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei zurückzunehmen. Durch die Corona-Krise boomt der Versandhandel und dennoch lassen selbst große Online-Händler wie Saturn Verbraucher auf schadstoffhaltigem Elektroschrott sitzen. Die zuständigen Überwachungsbehörden werden ihrer Kontrollfunktion offensichtlich nicht gerecht. Die Bundesländer müssen dringend ausreichend Personal bereitstellen, damit die gesetzlichen Rückgaberechte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden“, sagt der Stellvertretende Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp Sommer.

Hintergrund

Im vorliegenden Rechtsstreit verurteilten zunächst das Landgericht Ingolstadt die Saturn Online GmbH sowie nun das Oberlandesgericht München die MMS E-Commerce GmbH dazu, für quecksilberhaltige Altlampen, wie etwa Energiesparlampen, zukünftig geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endverbraucher zu schaffen (AZ 6 U 1549/20). Eine Revision des Verfahrens ist durch das Oberlandesgericht München nicht zugelassen.

Seit 24. Juli 2016 können Verbraucher in Deutschland ausgediente Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern abgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Online-Händlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Abgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Die DUH berichtet: „Mit einer Rücknahmemenge von 98.925 Tonnen im Jahr 2019 leistet der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. 2018 erreichte Deutschland lediglich eine Elektroschrott-Sammelquote von 43,1%. Falsch entsorgter Elektroschrott schadet durch austretende Schadstoffe der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.“

 

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