Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Samstag, 20. April 2024
E&W 3/2021 – Rat & Tat

Ende der Stundungsfristen

Hintergrund | Kanzlei Kowarik & Waidhofer | 07.03.2021 | |  
Und wie geht‘s weiter? Covid-Maßnahmen zum Abbau von Zahlungsrückständen, die im Laufe der Covid-Krise entstanden sind.

FINANZBEHÖRDE

Auf Basis des 2. Covid-19-Steuermaßnahmengesetzes wird die Stundung vonAbgaben, die (üblicherweise) bereits bis 15.01.2021 veranlasst und bis 31.03.2021 verlängert wurde, nochmals automatisch und antragslos bis 30.06.2021 verlängert. Stundungen, die zwischen 01.10.2020 und 28.02.2021 beantragt wurden, sind automatisch auch bis 30.06.2021 zu gewähren. Bis 30.06.2021 werden keine Stundungszinsen vorgeschrieben, ab 01.07.2021 bis 30.06.2024 betragen die Stundungszinsen 1,38%, das sind 2 % über dem geltenden Basiszinssatz. Zur Abstattung der Rückstände ab 01.07.2021 wurde ein Ratenmodell entwickelt – Sinn dieses Modells ist es, ohne Überprüfung durch die Finanzbehörde, rasch und unbürokratisch eine Zahlungserleichterung zu bekommen.

Phase 1 des Covid-19 Ratenmodells: Ein Antrag ist nur für Abgabenschuldigkeiten zulässig, die überwiegend (d.h. mehr als 50 %) zwischen 15.03.2020 und 30.06.2021 fällig geworden sind zuzüglich der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen, die in dem Zeitraum der Ratenbewilligung fällig werden; der Antrag ist zwischen 10.06.2021 und 30.06.2021 einzubringen. Innerhalb des Ratenzahlungszeitraums von 15 Monaten, also bis 30.09.2022, sind flexible Raten möglich, deren Höhe auch 1 x verändert werden kann.

Phase 2 des Covid-19 Ratenmodells: Kann man den Rückstand in der Phase 1 zumindest zu 40 % tilgen und hat alle Raten und laufenden Abgaben fristgerecht bezahlt, kann man den Ratenplan zuzüglich der in Phase 2 anfallenden Vorauszahlungen um weitere 21 Monate, also bis 30.06.2024, ausdehnen. Dieser Antrag muss bis 31.08.2022 eingebracht werden. Auch hier sind die Raten in der Höhe flexibel und man kann den Plan 1 x verändern.

ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSKASSE

Beim gleichlautenden Modell der Gesundheitskasse ist Folgendes zu beachten:

1. Beitragszeiträume 02-04/2020: Das Zahlungsziel wird verzugszinsenfrei bis 31.03.21 verlängert.

2. Beitragszeiträume 05-12/2020: Vorhandene Raten/Stundungen können unabhängig von der bisherigen Vereinbarung bis 31.03.2021 bezahlt werden.

3. Beitragszeiträume 01-02/2021: Covid-Stundung bis 31.03.21 möglich.

4. Beitragszeiträume ab 03/2021 sind wieder fristgerecht zu bezahlen.

Phase 1 des Covid-19 Ratenmodells: Ist absehbar, dass man die Rückstände bis 30.06.2021 nicht bezahlen kann, sind Ratenzahlungen bis 30.09.2022 möglich, einen entsprechenden Antrag wird es ab 01.06.2021 in webeku (WEB-BE-Kunden-Portal – wenn Sie keinen Zugang haben, erledigen wir das gerne für Sie) geben, die Verzugszinsen betragen für diesen Zeitraum 1,38 %.

Phase 2 des Covid-19 Ratenmodells: Korrespondierend zu den Bestimmungen der Finanzbehörde können auch hier die Ratenzahlungen um weitere 21 Monate bis 31.03.2024 ausgedehnt werden, wenn man in der ersten Phase 40 % bezahlt hat. Es muss sich um die alten Rückstände handeln, Neuverbindlichkeiten können nicht in diese Spezialvereinbarung aufgenommen werden, und man muss auch in der ersten Phase alle Termine eingehalten haben.

Achtung: Die Beiträge für Mitarbeiter, die in Kurzarbeit sind, sind jedenfalls zu bezahlen, weil die SV-Beiträge über die Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt werden. Bei beiden Behörden müssen außerdem die neben den Raten anfallenden Zahlungsverpflichtungen pünktlich eingehalten werden.

SOZIALVERSICHERUNG DER SELBSTÄNDIGEN

Die SVS setzt auf kein allgemeines Modell, sondern möchte mit ihren Mitgliedern individuelle Lösungen suchen.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at, gerne zur Verfügung. Web: www.kowarik-waidhofer.at

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden