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Freitag, 29. März 2024
Strengere Regeln für große Onlineplattformen

WKÖ-Handelsobmann Trefelik: Weitgehend positive Beurteilung der neuen EU-Digitalverordnungen

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 08.03.2021 | |  Wissen
Strengere Regeln für große Onlineplattformen beurteilt die Bundessparte Handel grundsätzlich positiv – ortet jedoch die Gefahr, dass Accounts von kleinen Händlern vorschnell gesperrt werden könnten. Strengere Regeln für große Onlineplattformen beurteilt die Bundessparte Handel grundsätzlich positiv – ortet jedoch die Gefahr, dass Accounts von kleinen Händlern vorschnell gesperrt werden könnten. (© WKO) Die Europäische Kommission hat mit dem Digital Service Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) neue Verordnungsvorschläge vorgelegt, die digitale Dienste künftig für alle Teilnehmer sicherer und fairer regeln sollen. Ziel ist es unter anderem, illegale Aktivitäten auf Onlinemarktplätzen einzudämmen und den Grundrechtsschutz zu stärken.

Beim Digital Service Act geht es zum Beispiel darum, Händler mit gefälschten Markenwaren rasch zu identifizieren und zu sperren. „Allerdings besteht dabei auch die Gefahr, dass Accounts von Händlern vorschnell gesperrt werden“, kritisiert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der WKÖ.

Positive Beurteilung

Die Bundessparte Handel hat die aktuellen Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission begutachtet und bewertet diese grundsätzlich positiv. „Sehr große Onlineplattformen sollen beispielsweise dazu verpflichtet werden, den Datenzugriff für Aufsichtsbehörden zuzulassen und weitere Transparenzberichte zu erstellen“, erklärt Trefelik, mit Verweis auf große Onlinehändler. Ein weiterer wichtiger Punkt: Hosting-Provider müssen zusätzlich benutzerfreundliche Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte bereitstellen und leicht zugänglich machen. Werden Inhalte gesperrt oder entfernt, müssen sie dies klar begründen.

Kritik im Detail

Das Problem sieht Trefelik im Detail: Onlinehändler, die auf Plattformen „eingemietet“ sind (Market Places), sind oft damit konfrontiert, sich von einem nur geringen Verdacht eines urheberrechtlichen Verstoßes freibeweisen zu müssen. Sie müssen dann ihre Vertriebswege – und damit zum Teil auch Geschäftsgeheimnisse – offenlegen. Trefelik: „Im schlimmsten Fall werden die Accounts von Onlinehändlern gesperrt, obwohl nur einwandfreie Originalware angeboten wird.“ Es sei daher eine besondere Herausforderung, die Balance zwischen den Interessen der Onlinehändler und der Bekämpfung von Fälschungen zu finden. „Sonst wird die Intention des europäischen Gesetzgebers, die ‚Kleinen‘ gegen die ‚Großen‘ zu schützen, ins Gegenteil verkehrt“, macht der Handelsobmann auf die Schwächen des neuen Verordnungsvorschlags aufmerksam.

Chance für kleinere Händler

Aktuell müssen jene Händler, die auf Leistungen von Gatekeeper – also große Online-Plattformen – angewiesen sind, vielfach deren restriktive Geschäftsbedingungen akzeptieren. Als erfreulich wertet die Bundessparte Handel daher, dass es laut neuem Digital Markets Act Gatekeeper-Plattformen nicht gestattet sein soll, eigene Produkte gegenüber jenen von Dritten zu bevorzugen. „Aus unserer Sicht könnte der Digital Markets Act in erster Linie für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) und Start-Ups neue Chancen in Europa eröffnen“, so Trefelik.

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