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Donnerstag, 25. April 2024
„Gesetzesnovelle muss überbordende Bürokratie beseitigen und Anreize beinhalten”

Wirtschaft fordert treffsicheres Energieeffizienzgesetz

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 10.03.2021 | | 1  Wissen
Aus Sicht von WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (li.) und Mayr-Melnhof-CEO Peter Oswald war das bisherige Energieeiffizienzgesetz mit hohem Aufwand für die Unternehmen verbunden. Die anstehende Novelle sollte daher für bessere Rahmenbedingungen genutzt werden und Anreize für wirkungsvolle Energiesparmaßnahmen setzen. Aus Sicht von WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (li.) und Mayr-Melnhof-CEO Peter Oswald war das bisherige Energieeiffizienzgesetz mit hohem Aufwand für die Unternehmen verbunden. Die anstehende Novelle sollte daher für bessere Rahmenbedingungen genutzt werden und Anreize für wirkungsvolle Energiesparmaßnahmen setzen. Da die Umsetzung einer EU-Richtlinie ansteht und das Verpflichtungssystem zum Setzen von Energiesparmaßnahmen per 31.12.2020 ausgelaufen ist, muss das Energieeffizienzgesetz novelliert werden. „Diese Gelegenheit gilt es zu nutzen, um schlanke, treffsichere und wirkungsvolle Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir müssen dafür sorgen, dass Energieeffizienz als Chance gesehen wird. Was wir hingegen nicht brauchen, ist eine Energieabgabe durch die Hintertür und noch mehr Bürokratie“, erklärte vergangene Woche Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Peter Oswald, CEO der Mayr-Melnhof Karton AG.

Schon das bisherige Energieeffizienzgesetz war durch große bürokratische Belastungen für die Unternehmen gekennzeichnet, wie Mayr-Melnhof Karton AG-CEO Peter Oswald berichtet: „Mayr-Melnhof hat die Energieeffizienz in den letzten Jahren deutlich verbessert. Ausschlaggebend waren jedoch betriebswirtschafliche Überlegungen und Nachhaltigkeitsziele und nicht das Energieeffizenzgesetz.“

„Wir werden den Weg zur Klimaneutralität nur durch Innovation und technologische Durchbrüche schaffen und nicht durch mehr Bürokratie. Die Abwanderung der Industrie in Länder mit niedrigeren Umweltanforderungen ist ökologisch und ökonomisch der falsche Weg“, so Oswald weiter.

Anreizsystem statt Mehrkosten von 300 Millionen Euro im Jahr

Die Wirtschaftskammer fordert daher ein Energieeffizienzgesetz neu, das den bürokratischen Aufwand drastisch reduziert und auf ein Anreizsystem umsteigt: Statt durch eine Lieferantenverpflichtung sollen die Energieeffizienzziele durch Förderprogramme erzielt werden.

„Solche Incentives haben eine große Hebelwirkung und machen Energiesparmaßnahmen wirtschaftlich. Mehrkosten von 300 Millionen Euro oder mehr im Jahr, wie sie durch eine neue Ausgleichsabgabe im Raum stehen, machen Effizienzmaßnahmen hingegen alles andere als attraktiv“, sagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Diese Kosten drohen zu entstehen, wenn die vom Klimaschutzministerium gewünschten Ersatzzahlungen an einen Energiefonds notwendig werden, weil der Kreis der anrechenbaren Maßnahmen extrem eingeschränkt wird.

Aus Erfahrungen mit bisherigem Gesetz lernen

Kopf zufolge sollte man aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit dem bisherigen Gesetz lernen, Bürokratie abbauen, die Energieaudits praktikabler machen und für Rechtssicherheit der Unternehmen sorgen. „Und vor allem sollte man dort Impulse setzen, wo wirkliche Effizienzsprünge zu holen sind. Beispiele dafür sind die Gebäudesanierung, die Abwärmenutzung oder der Ausbau der Schienenkapazitäten im Güterverkehr“, so Kopf abschließend.

Zahlen, Daten & Forderungen

Das Ziel des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) war es, bis 31.12.2020 den Endenergieverbrauch durch von den Energielieferanten gesetzten Maßnahmen um 159 Petajoule (PJ) sowie durch strategische Maßnahmen des Staates um 151 PJ zu senken – insgesamt also um 310 PJ.

Rückblickend stellt sich die Situation aus Sicht der WKÖ folgendermaßen dar:

  • Für die Jahre 2014-2019 wurden insgesamt 42.049 Energieeffizienzmaßnahmen an die Monitoringstelle gemeldet und damit 362,9 Petajoule eingespart.
  • Das EEffG-Ziel wurde daher bereits mit dem 4. Verpflichtungsjahr übertroffen.
  • In Österreich sind 508 Energielieferanten zu Effizienzmaßnahmen verpflichtet.
  • Die Transaktionskosten der Lieferanten für den Ankauf von Maßnahmen belaufen sich auf mindestens 250 Mio.Euro, dazu kommt noch der Aufwand der Maßnahmensetzer und der Monitoringstelle.
  • 2.767 Unternehmen müssen alle 4 Jahre Energieaudits durchführen.
  • Die Kosten für ein Audit bewegen sich zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Die Gesamtkosten der Einergieaudits 2015 bis 2020 betrugen rund 150 Mio. Euro.

Bis 2030 kommen neue EU-Vorgaben zum Tragen. Die EU-Richtlinie sieht hier eine jährliche Einsparverpflichtung von 0,8% vor (statt bisher 0,4%). Das bedeutet für Österreich Energieeinsparungen in Höhe von 500 PJ bis 2030 – über die das Klimaschutzministerium auch noch hinausgehen könnte.

Die WKÖ stellt daher folgende Forderungen:

  • Keine Energieabgabe durch die Hintertür: Energieeffizienz muss als Chance statt als Zwang gesehen werden. Deshalb ist eine Energieabgabe durch die Hintertür, wie vom Klimaschutzministerium angedacht, der falsche Weg. Diese Ausgleichszahlungen können mehr als 300 Mio. Euro pro Jahr ausmachen.
  • Anreize statt überbordender Bürokratie: Die Lieferantenverpflichtung ist mit hohem Bürokratieaufwand verbunden, der die Wirtschaftlichkeit schmälert. Jede Maßnahme wird mehrfach geprüft und dokumentiert. Stattdessen braucht es Anreize dort, wo die größten Effizienzsprünge erzielbar sind: Gebäudesanierung, Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Nutzung von Abwärme und Umgebungswärme.
  • Energieaudits verschlanken und zeitlich staffeln: Die Erfahrungen der Jahre 2015 bis 2020 legen vor allem zwei Verbesserungen nahe: zeitliche Staffelung der Audittermine und Meldeaufwand von derzeit elf auf eine Seite reduzieren.
  • Rechtssicherheit und Rechtsschutz für Unternehmen schaffen: Sollte das Verpflichtungssystem trotz seiner Schwächen bleiben, muss es besser werden: Anerkennungen müssen halten, gegen die Verweigerung der Anerkennung muss ein Rechtsweg offen stehen.
  • Vertrauen der Investoren honorieren: Gesetzte Maßnahmen, deren Einsparungen auch nach 2020 wirksam sind, müssen im Sinne des Vertrauensschutzes weiter gelten und über 2020 hinaus anrechenbar bleiben.
  • Auf Gold Plating verzichten: Angesichts des massiven Einbruchs der Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie sollen die EU-Zielvorgaben nicht zusätzlich verschärft werden.
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