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Samstag, 20. April 2024
Für Betriebsstätten mit mehr als 51 Arbeitnehmern

COVID-19: Verpflichtende Präventionskonzepte

Die Branche | Dominik Schebach | 15.03.2021 | |  
In der heutigen Aussendung des Bundesgremiums für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel weist Obmann Robert Pfarrwaller auf einige entscheidenden Änderungen in jüngsten Novelle zur COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hin. Diese schreibt ab 1. April 2021 für alle Betriebsstätten mit mehr als 51 Arbeitnehmern verpflichtende Präventionskonzepte vor.

Am vergangenem Freitag, den 12. März 2021, wurde die 4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. „Wir möchten Sie besonders auf den neuen § 6 Abs 8 hinweisen. Dieser schreibt ab 1.4.2021 verpflichtende Präventionskonzepte für Betriebsstätten mit mehr als 51 Arbeitnehmern vor“, schreibt Pfarrwaller.

In diesem Abschnitt der Verordnung werden Unternehmen mit entsprechend großen Betriebsstätten zu umfassenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen auf Stand der Wissenschaft verpflichtet. Diese umfassen neben einer umfassenden Risikoanalyse ein Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos.

Hier finden Sie den Wortlaut der neuen Bestimmung:

„(8) Der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51  Arbeitnehmern hat basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten:
a) spezifische Hygienevorgaben,
b) Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
c) Risikoanalyse,
d) Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
e) Regelungen für Mitarbeiter- und Kundenströme,
f) Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen.
Der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Arbeitnehmern hat die Einhaltung dieser Bestimmungen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.“

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