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Donnerstag, 25. April 2024
Erlass von BM Schramböck beseitigt bürokratische Hürde

Genehmigungsfreiheit von betrieblichen PV-Anlagen fixiert

Photovoltaik Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 24.03.2021 | |  Wissen
BM Margarete Schramböck und Staatssekretär Magnus Brunner orten in dem Erlass einen wichtigen Schritt, um gerade bei Betrieben das volle Potenzial der Photovoltaik-Anlagen auszuschöpfen. BM Margarete Schramböck und Staatssekretär Magnus Brunner orten in dem Erlass einen wichtigen Schritt, um gerade bei Betrieben das volle Potenzial der Photovoltaik-Anlagen auszuschöpfen. (© Philipp Hartberger/BMDW) Die Umstellung auf erneuerbare Energie bietet großes Potenzial für die heimischen Betriebe – insbesondere Investitionen in Photovoltaik sind ein Erfolgsfaktor. Damit sie dieses Potenzial ausschöpfen können, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Im Anlagenrecht sind Unternehmer auf eine erhebliche administrative Hürde gestoßen, die mit dem heute veröffentlichen Erlass beseitigt wird. Darin wird klargestellt, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck streicht die Notwendigkeit einer Erweiterung für unternehmerische Freiräume heraus: „Österreich hat ein Problem mit Überregulierung und überbordender Bürokratie. Investitionen in erneuerbare Energien haben neben klimarelevanten Meilensteinen auch positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und Innovationskraft der österreichischen Unternehmen. In diesem Sinne wird auch die gewerbliche Wirtschaft besonders gefragt sein, diese Chancen wahrzunehmen. Sie soll durch die möglichst weitgehende Umstellung auf erneuerbare Energien einen Beitrag zur positiven Klimaentwicklung leisten und sich gleichzeitig mit modernen erneuerbaren Selbstversorgungsmodellen, wie insbesondere Photovoltaik, zukunftssicher aufstellen. Mit unserem Erlass stellen wir sicher, dass Unternehmen nicht durch bürokratische Hürden vom Wirtschaften abgehalten werden. Wirtschaftspolitik muss durch geeignete Maßnahmen verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich schaffen. Das ist gerade in herausfordernden Zeiten wie jetzt von noch größerer Bedeutung.“

Staatssekretär Magnus Brunner ergänzt: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Investitionsprogramm für die heimische Wirtschaft und die Regionen. Betriebe haben gerade bei Photovoltaik-Anlagen ein großes Potenzial. Durch hauseigene PV-Anlagen auf betrieblichen Flächen sparen Unternehmen Stromkosten und können sich aktiv am Kampf gegen den Klimawandel beteiligen. Um das volle Potenzial in diesem Bereich auszuschöpfen, ist es unsere Aufgabe, den Zugang zur Photovoltaik-Anlage so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Mit dem heutigen Erlass schaffen wir unnötige Barrieren aus dem Weg und gehen nach dem Beschluss des EAGs einen weiteren Schritt in Richtung 100 Prozent Ökostrom für Österreich.“

Im Erlass des BMDW wird ausdrücklich klargestellt, dass Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge und Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen. Im Regelfall kann die genehmigende Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind. Durch den entsprechenden Erlass werden bürokratische Hürden abgebaut und nicht erforderliche Genehmigungsverfahren vermieden.

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