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Freitag, 19. April 2024
E&W 4/2021 – Rat & Tat

Ausfallsbonus

Hintergrund | Kanzlei Kowarik & Waidhofer | 04.04.2021 | |  
Achtung: Viele Verknüpfungen mit anderen Hilfen!

Die Bundesregierung hat für Unternehmer eine weitere Covid-19-Unterstützung beschlossen: den Ausfallsbonus.

Überblick über die wichtigsten Punkte:

  1. Anträge sind für die Monate November 2020 bis Juni 2021 möglich (monatsweise Beantragung).
  2. Jänner und Februar 2021 werden mit den entsprechenden Monaten des Jahres 2020, die anderen mit den entsprechenden Monaten aus 2019 verglichen.
  3. Der Umsatzausfall des beantragten Monats muss mind. 40 % betragen.
  4. Der Ausfallsbonus besteht aus zwei Teilen, einem direkten Zuschuss (Bonus) und einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
  5. Es kann auch nur der direkte Zuschuss (Bonus) beantragt werden.
  6. Für die Monate November und Dezember 2020 kann entweder nur ein Ausfallsbonus oder ein Umsatzersatz für direkt oder indirekt Betroffene beantragt werden.
  7. Ersetzt werden 30 % des Umsatzrückganges, davon entfällt die Hälfte auf den …
  8. … direkten Zuschuss (Bonus) und die andere Hälfte ist der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
  9. Der monatliche Ausfallsbonus (Zuschuss + Vorschuss) beträgt max. 60.000 Euro und mind. 100 Euro.
  10. Die monatsweise Beantragung erfolgt über FinanzOnline und ist ab dem 16. des folgenden bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich. Der Antrag für Jänner 2021 ist also vom 16. Februar bis 15. April 2021 zu stellen. Die Beantragung für November und Dezember 2020 ist bis 15. April 2021 durchzuführen.
  11. Wird auch der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, dann muss bis 31.12.2021 ein Antrag für den Fixkostenzuschuss 800.000 durch den Steuerberater gestellt werden.
  12. Ab der erstmaligen Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000 oder wenn davon die erste Tranche bereits ausbezahlt wurde, kann nur mehr der direkte Zuschuss (Bonus) beantragt
    werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.

Web: www.kowarik-waidhofer.at

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