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Donnerstag, 28. März 2024
Ende der Stundungen

ÖGK will ausstehende Beiträge

Hintergrund | Dominik Schebach | 22.04.2021 | |  
Es wird ernst. Mit Auslaufen der Stundungen will auch die Österreichische Gesundheitskasse die coronabedingten Rückstände bei den Sozialversicherungsbeiträgen eintreiben. Die Unternehmen erhalten in den kommenden Tagen eine erste Verständigung.

Mit Ende März waren es 1,1 Mrd Euro an Außenstände, welche die ÖGK nun einfordert. Betriebe müssen die fehlenden Beträge aus dem Zeitraum Februar 2020 bis Mai 2021 bis Ende Juni begleichen. Wie Unternehmen in diesem Fall vorgehen können, das hat der Rat & Tat Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer, bereits betreffenden März-Kommentar auf elektro.at geschrieben.

„Ist absehbar, dass man die Rückstände bis 30.06.2021 nicht bezahlen kann, sind Ratenzahlungen bis 30.09.2022 möglich. Einen entsprechenden Antrag wird es ab 01.06.2021 in webeku (WEB-BE-Kunden-Portal – wenn Sie keinen Zugang haben, erledigen wir das gerne für Sie) geben, die Verzugszinsen betragen für diesen Zeitraum 1,38 %.“, schreibt Kowarik & Waidhofer.  Eine tagesaktuelle Kontoinformation sei auf dem Kundenportal WEBEKU (webbasiertes Dienstgeberportal zur Beitragseinhebung) verfügbar, so die Gesundheitskasse. Ein elektronischer Antrag für ein Ratenansuchen stehe ab 1. Juni in dem Portal zur Verfügung.

Die Beiträge für Beschäftigte in Kurzarbeit, Risikofreistellung und Absonderung seien allerdings von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen. „Sie sind verpflichtend bis zum 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Erfolgt dies nicht, können Ratenansuchen nicht bewilligt werden“, heißt es in der Aussendung der ÖGK.

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