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Freitag, 29. März 2024
Änderung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Deutschland: Elektroaltgeräte künftig zu Lidl, Aldi & Co

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 10.05.2021 | | 2  
Ab 2022 sollen deutsche Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte auch bei Discountern und Supermärkte abgeben können. (Bild: Lisa MichèleLietz/ pixelio.de) Ab 2022 sollen deutsche Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte auch bei Discountern und Supermärkte abgeben können. (Bild: Lisa MichèleLietz/ pixelio.de) In Deutschland sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte bald schon auch bei Discountern wie zB Lidl zurückgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat, wie Medien berichten.

Deutsche Konsumenten sollen ausgediente Elektrogeräte künftig auch im Supermarkt oder im Discounter kostenlos abgeben können, wie deutsche Medien berichten. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Der Zeitpunkt, ab wann diese Regelung gilt, scheint noch nicht ganz klar: t-online.de schreibt ab 1. Jänner 2022, Die Zeit schreibt ab 1. Juli 2022. Wann auch immer – aus Sicht des Bundesumweltministeriums soll diese Neuregelung dazu führen, dass mehr Geräte recycelt werden. Nach Angaben ihres Ministeriums wurden im Jahr 2018 rund 86% der gesammelten Elektroaltgeräte recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43% der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt.

„Für kleine Geräte wie Mobiltelefone oder Taschenlampen gilt die Rücknahme unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines neuen Artikels“, schreibt die Zeit. Auch Onlinehändler sollen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte anbieten.

Voraussetzung für die erweiterte Rücknahmepflicht ist eine Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Zudem müssen die betroffenen Händler selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, wobei hierfür bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen ausreiche, wie berichtet wird. Zudem sieht die Gesetzesnovelle eine einheitliche Kennzeichnung aller Sammelstellen vor. Auf diese Weise sollen Verbraucher die Sammelstellen schnell erkennen.

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Kommentare (2)

  1. Das versucht Deutschland schon seit Jahren, aber bisher war da nur heiße Luft, weil sich der richtigerweise Handel sträubt.

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