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Freitag, 29. März 2024
Forderung des HV

Abfallwirtschaftsgesetz: Marktplätze müssen als „Torwächter“ fungieren

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 09.06.2021 | Downloads | |  
Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will. (Foto: Handelsverband) Handelsverband Geschäftsführer Rainer Will. (Foto: Handelsverband) „Wer vermüllt, soll auch dafür zahlen!“ So die Meinung des Handelsverbandes, der anlässlich der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) erneut eine strengere Inpflichtnahme von Plattformen aus Drittstaaten zur Systembeteiligung fordert.

Anlässlich der heute (Anm.: 9. Juni 2021) auslaufenden Begutachtungsfrist für die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) fordert der Handelsverband erneut eine strengere Inpflichtnahme von Plattformen aus Drittstaaten zur Systembeteiligung. Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und Drittstaaten seien zwar theoretisch zur Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, doch die Realität sehe anders aus, wie Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will sagt. „Vor allem Onlinehändler aus dem asiatischen Raum, die auch nach Österreich liefern, nehmen zurzeit an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichten somit auch kein Entpflichtungsentgelt. Die Folge ist eine massive Umverteilung der Entsorgungskosten zulasten der heimischen Händler. Daher sagen wir ganz klar: Wer vermüllt, soll auch dafür zahlen.“

„AWG: Deutsches Modell als Vorbild“

Der Handelsverband befindet, dass in diesem Kontext der Vorschlag des Umweltministeriums zu kurz greift, nur Bevollmächtigte zu ernennen, um den österreichischen Handel vor Grau-Importen per Internet zu schützen. Daher müsse eine verstärkte Inpflichtnahme von globalen eCommerce-Plattformen im Abfallwirtschaftsgesetzes festgesetzt werden – vergleichbar zur geplanten Regelung in Deutschland.

Betreiber eines elektronischen Marktplatzes müssen die ‚Torwächter‘ sein und das Anbieten von Waren zum Verkauf nur erlauben, wenn sich die Verkäufer nachweislich mit ihren Verpackungen an einem Sammel- und Verwertungssystem beteiligt haben. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness, der mehr als überfällig ist“, fordert Will. Direktimporte aus Fernost oder Übersee müssen künftig im Sinne der Fairness genauso im selben Ausmaß kontrolliert werden wie der heimische Handel. „Wer keine Entsorgungskosten bezahlen will, wird in Zukunft auf einen Vertrieb in Österreich verzichten müssen. Mittlerweile ist dadurch ein Fehlbetrag von mehr als 150 Millionen Euro entstanden. Jahr für Jahr“, so der Handelsverband GF abschließend.

Im Downloadbereich finden Sie die vollständige Stellungnahme des Handelsverbandes zur AWG-Novelle (Kreislaufwirtschaftspaket).

Downloads
Die vollständige Stellungnahme des Handelsverbandes zur AWG-Novelle.
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