Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 25. April 2024
Endlich! Aus für kriminelles Massenphänomen

Am 1. Juli fällt „22-Euro-Grenze“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 29.06.2021 | | 3  
Allein im Vorjahr gelangten mehr als 600 Millionen Pakete über chinesische Versandhändler in die Europäische Union – „97% davon gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei, weil sie teilweise bewusst falsch deklariert wurden“, wie der Handelsverband sagt. Mit dem Fall der 22 Euro Grenze ab 1. Juli wird dem nun ein Ende gesetzt. (Bild: Rainer Sturm/ pixelio.de) Allein im Vorjahr gelangten mehr als 600 Millionen Pakete über chinesische Versandhändler in die Europäische Union – „97% davon gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei, weil sie teilweise bewusst falsch deklariert wurden“, wie der Handelsverband sagt. Mit dem Fall der 22 Euro Grenze ab 1. Juli wird dem nun ein Ende gesetzt. (Bild: Rainer Sturm/ pixelio.de) Am 1. Juli ist es endlich soweit: Paketsendungen aus Drittstaaten, deren Wert unter 22 Euro liegt, fallen endlich unter die Einfuhrumsatzsteuer. Den Handelsverband freut dieses Aus für die 22-Euro-Grenze. Es sei längst überfällig ....

Wie der Handelsverband berichtet, gelangten allein im Vorjahr mehr als 600 Millionen Pakete über chinesische Versandhändler in die Europäische Union – „97% davon gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei, weil sie teilweise bewusst falsch deklariert wurden“, sagt HV GF Rainer Will. Doch das hat nun ein Ende. Ab 1. Juli fallen Paketsendungen aus Drittstaaten, deren Wert unter 22 Euro liegt, endlich unter die Einfuhrumsatzsteuer.

Der Handelsverband hatte diese Betrugspraxis durch Händler insbesondere aus China vor mittlerweile sechs Jahren mit dutzenden Testbestellungen aufgedeckt. Die Dimensionen sind gewaltig, das Schadensausmaß liegt europaweit bei mehr als 7 Milliarden Euro pro Jahr. Tag für Tag entgeht den österreichischen Steuerzahlern dadurch eine halbe Million Euro, wie der verband sagt.

„Der Handelsverband hat dieses kriminelle Massenphänomen als erste Organisation in Österreich aufgezeigt. Wir haben uns mehr als sechs Jahre lang für die Abschaffung der 22-Euro-Steuerfreigrenze eingesetzt, die österreichische Händler massiv benachteiligt und heimische Konsumentinnen und Konsumenten tonnenweise Fake-Produkte gebracht hat. Oft war es ein Kampf gegen Windmühlen, doch die Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. „Es freut uns sehr, dass wir diesen Meilenstein für mehr Steuerfairness endlich erreicht haben und die Corona-Krise nicht als Ausrede für eine erneute Verschiebung herhalten musste. Die geschätzten Mehreinnahmen von 150 Millionen Euro jährlich können wir gerade jetzt gut brauchen.“

Im Schulterschluss mit dem Finanzministerium und der Österreichischen Post hatte der Handelsverband bereits im Juli 2020 ein Maßnahmenbündel sowie Schwerpunktkontrollen vereinbart, um mehr Fairplay im eCommerce sicherzustellen. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit werden seither Importe von Kleinsendungen aus Drittländern vom Zoll noch stärker ins Visier genommen. „Damit werden die Interessen der österreichischen Unternehmen besser geschützt und gezielt gegen vorsätzliche Unterfakturierungen (als Geschenke deklarierte Sendungen; Angabe falscher Herkunftsländer; verbotene und beschränkte Waren) vorgegangen“, sagt Rainer Will.

Nächster Schritt: Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen & Fake-Produkte

Strengere Zollkontrollen und die Abschaffung der 22-Euro-Grenze seien wichtige Puzzlesteine auf dem Weg zu mehr Steuerfairness, wie Will sagt. Laut dem HV GF müssten jedoch weitere Maßnahmen folgen. „Um langfristig faire Wettbewerbsbedingungen mit großen Plattformen wie Amazon zu erreichen, müssen diese stärker in die Pflicht genommen werden. Der Handelsverband hat hierzu zwei Ansätze entwickelt, die einerseits den Verbraucherschutz vor Produktfälschungen und andererseits die Teilnahme asiatischer Händler bei Sammel- und Verwertungssystemenbetreffen. In beiden Fällen wäre eine Plattformhaftung essenziell, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.“ Mehr dazu HIER.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (3)

  1. Ist es nicht eher so, das in China klein Krams bestellt wird, also keine Waschmaschine oder Fernseher.
    Ich nehme ja an das diese Grenze wegen der Verhältnismäßigkeit eingeführt wurde, für klein Krams zu viel Aufwand.
    Jetzt soll es anders sein?

    1
    1. Das Problem ist, dass unzählige Pakete absichtlich unterdeklariert wurden. Echter Wert im Packerl zB 100 Euro. angegebener Wert unter 22 Euro. Dadurch wurden Millionen an Steuern hintergangen

      1
      1. … und deswegen schüttet man das Kind mit dem Bad aus.
        Die Post hat die „Bearbeitungsgebühr“ noch nicht verraten, aber es ist anzunehmen, dass bei etlichen Lieferungen die Zollabwicklung das teuerste sein wird…

        Darf ich auch künftig eine „Umsatzsteuereinhebungsgebühr“ als zusätzliche Rechnungsposition einführen?

        1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden