Mindestförderhöhe pro Beantragungszeitraum nun bei 600 Euro
Härtefall-Fonds: Phase 3 startet am 2. August

Die Richtlinie wurde von der Bundesregierung angepasst und aktualisiert. Damit gibt es auch einige Neuerungen bei den Corona-Hilfen. Die wichtigsten davon auf einen Blick:
- Die Identifizierung des Förderwerbers erfolgt nun mittels Handysignatur. Dies erhöht die Sicherheit und reduziert den Aufwand für zusätzliche Dateneingabe.
- Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei 2.000 Euro.
Damit keine Lücken zwischen den Förderungen entstehen, wurde für den Zeitraum zwischen Ende der Phase 2 Mitte Juni und Start der Phase 3 mit Anfang Juli eine pauschale Lösung gefunden: Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 wird bei einem Antrag für Juli 2021 pauschal mit 50% der Förderhöhe abgegolten, wenn man für diesen Monat einreicht. Insgesamt ergibt sich für Phase 3 somit eine maximale Förderhöhe von 7.000 Euro.
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