Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 25. April 2024
Die Zukunft gehört der LED

Im September: Abschied von der Energiesparlampe

Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 30.07.2021 | |  Produkte, Wissen
Bei der Umstellung der Beleuchtung auf energieeffiziente Lichtquellen punkten LED-Leuchten mit reduzierten Formen und abwechslungsreichem Design. Bei der Umstellung der Beleuchtung auf energieeffiziente Lichtquellen punkten LED-Leuchten mit reduzierten Formen und abwechslungsreichem Design. (© licht.de/Paulmann) Die Ära der Kompaktleuchtstofflampen und mancher Typen von Halogenlampen neigt sich ihrem Ende zu. Die einen wurden vor gut zehn Jahren noch als Sparwunder gefeiert, die anderen waren wegen ihres brillanten Lichts beliebt. Ab 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen, besser bekannt als Energiesparlampen, und verschiedene Halogenlampen nicht mehr in den Verkehr gebracht. Da wie dort bilden LEDs die bessere Alternative.

Die Europäische Union verbannt schrittweise Lampen mit zu hohem Energieverbrauch: Nach den Glühlampen verschwinden die Energiesparlampen mit integriertem Vorschaltgerät – erkennbar an ihren Schraubfassungen (unter anderem E14, E27). Zusammen mit ihnen gehen auch lineare Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel und mehr als 2.700 Lumen sowie Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor, etwa in den Fassungen GU4 und GU5,3.

Konsumenten können Energiesparlampe & Co. natürlich noch bis zum Ende der Lebensdauer nutzen, ebenso wie bereits gekaufte Leuchtmittel. Auch Händler dürfen ihre Lagerware weiter verkaufen.

Erreichen Leuchtmittel dann doch einmal das Ende ihrer Lebensdauer oder werden durch energiesparende LEDs ausgetauscht, müssen sie der Umwelt zuliebe korrekt entsorgt werden: Energiespar-, Leuchtstoff- und Entladungslampen werden wie LEDs gesammelt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen kommen in die Restmülltonne.

EU-Fahrplan für mehr Effizienz

In zwei Jahren geht es in die nächste Runde: Ab 1. September 2023 werden lineare T8-Leuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Sockel und Niedervolt-Halogenlampen mit den Steckfassungen G4 und GY6,35 nicht mehr in Verkehr gebracht. Weiterhin wird es Kompaktleuchtstofflampen ohne internes Vorschaltgerät, Hochdruck-Entladungslampen sowie lineare T5 und kreisförmige Leuchtstofflampen geben. Das Gleiche gilt für Hochvolt-Halogenlampen, die einen Lichtstrom von 2.700 Lumen oder weniger haben.

Alle Informationen zur Ausphasung von Leuchtmitteln hat die deutsche Brancheninitiative licht.de im Web-Special „Ökodesign: Welche Lichtquellen bleiben?“ zusammengestellt.

Ab 1. September 2021 dürfen etwa Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Genau zwei Jahre später, also ab 1. September 2023, entfallen lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen. (© licht.de)
Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden