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Freitag, 26. April 2024
Das Gezerre ist endgültig beendet

Deutscher BGH kippt Wortmarke „Black Friday“

Hintergrund | Dominik Schebach | 02.08.2021 | |  
Nun hat auch in Deutschland das BGH bezüglich der Wortmarke Nun hat auch in Deutschland das BGH bezüglich der Wortmarke "Black Friday" für Klarheit gesorgt. (© Thorben Wenger/pixelio.de) Der Rechtsstreit um die Marke „Black Friday“ ist nun auch in Deutschland beendet. Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde der Markeninhaberin, der in Hongkong ansässigen Super Union Holdings Ltd., gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts zurückgewiesen. Die Abmahnwellen zu Elektro- und Elektronikprodukte rund um die Wortmarke „Black Friday“ gehören damit wohl der Vergangenheit an. Der nächste Black Friday findet am 26. November statt.

Hier zu Lande hat bereits 2019 das OLG Wien der Wortmarke Black Friday den Schutz verweigert. Nun ist auch in Deutschland die Situation endgültig geklärt. Die Wortmarke „Black Friday“ ist auch bei unseren Nachbarn im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikprodukte nicht schützenswert. Damit hat der BGH eine Entscheidung des Bundespatengerichts bestätigt, welche schon 2020 die Markenrechte aufgehoben hatte. Damit wird nun die Marke für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) gelöscht (Die entsprechende Entscheidung des Bundespatentgerichts finden Sie hier).

In der Vergangenheit hatte die Super Union Holdings Ltd. in Deutschland zahlreiche E-Commerce-Händler und Unternehmen abgemahnt, weil diese – ihrer Meinung nach widerrechtlich – die Wortmarke Black Friday im Zusammenhang mit diversen Erzeugnissen und Dienstleistungen sowie Elektro- und Elektronikprodukten benutzt haben. Vor allem unter E-Commerce-Anbietern hat dies immer wieder für Verunsicherung gesorgt. Für das diesjährige Konsum-Spektakel am 26. November entfällt nun diese Einschränkung. Ob damit die Rabattaktionen des Black Fridays in der DACH-Region endgültig das Weihnachtsgeschäft überrollen, bleibt abzuwarten.

[Update, 3.8.2021] Black Friday GmbH gibt nicht auf

Die deutsche Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd., die österreichische Black Friday GmbH, betont dagegen, dass die Markenrechte nur für einen kleinen Bereich aufgehoben wurden – und sieht sich ebenfalls als Sieger des Verfahrens. „Das Bundespatentgericht hatte in dieser Entscheidung aber gerade entschieden, dass die Marke „Black Friday“ in Bezug auf alle für sie eingetragenen Waren und einen Großteil der eingetragenen Dienstleistungen weiterhin geschützt bleibt und nicht zu löschen ist. Weiterhin vom Schutzbereich umfasst sind gerade auch wesentliche Dienstleistungen, wie Handelsdienstleistungen und einige Werbedienstleistungen, so etwa die Dienstleistung zur Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken“, erklärte ein Sprecher gegenüber elektro.at.

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