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Samstag, 20. April 2024
Einschränkungen für Ungeimpfte

Corona-Stufenplan: Rückkehr zur FFP2-Maske

Hintergrund | Dominik Schebach | 08.09.2021 | |  
Ab 15. September wird die Maskenpflicht im Handel verschärft. Generell gilt dann eine Empfehlung für FFP2-Masken. Ungeimpfte werden sogar zum Tragen einer FFP2-Maske im Handel, „der nicht dem täglichen Bedarf dient Ab 15. September wird die Maskenpflicht im Handel verschärft. Generell gilt dann eine Empfehlung für FFP2-Masken. Ungeimpfte werden sogar zum Tragen einer FFP2-Maske im Handel, „der nicht dem täglichen Bedarf dient", verpflichtet. Heute Vormittag haben Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ein neues Maßnahmenbündel der Bundesregierung vorgestellt. Angesichts wieder steigender Infektionszahlen gilt u.a. ab 15. September eine Empfehlung für FFP2-Maske im Handel. Ein Stufenplan bringt zudem weitere Verschärfungen – vor allem für Ungeimpfte.

Dem neuen Stufenplan sind Beratungen zwischen Regierungen und Landeshauptleuten vorausgegangen. Herausgekommen ist ein Stufenplan, der sich vor allem an der Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern orientiert. So werden bei einer Belegung von 200 Intensivbetten österreichweit (das entspricht ca. 10% der heimischen Kapazitäten) die Antigen-Tests – wie bereits in Wien der Fall – nur noch 24 Stunden gültig sein.

Für den Elektrohandel wichtiger – und schwieriger in der Umsetzung – sind die Bestimmungen zu den Masken: Ab 15. September gilt wieder eine Empfehlung für FFP2-Masken für alle. Zudem werden Ungeimpfte verpflichtet, auch im Handel, der nicht dem täglichen Bedarf dient, FFP2-Masken zu tragen.

Die Polizei soll dies „stichprobenartig kontrollieren“. Ansonsten appellieren Kurz und Mückstein an die „persönliche Verantwortung der Österreicher“. Außerdem greift die 3G-Regel nun bereits bei Veranstaltungen ab 25 Teilnehmern anstatt wie bisher ab 100.

2G wird vorbereitet

Sollte die Belegung der Intensivbetten weiter zunehmen, so soll sieben Tage nach Erreichen einer Auslastung von 15% (300 Betten) eine 2G-Regel (dh. geimpft oder genesen) in der Nachtgastronomie und bei größeren Veranstaltungen (Events ohne zugewiesene Sitzplätze bzw 300 Teilnehmern) eingeführt werden. Bei einer 20% Auslastung soll eine verschärfte 3G-Regel für Bereiche wie Restaurants oder Kinos in Kraft treten: Dann werden hier nur noch aussagekräftige PCR-Tests anerkannt.

Eine Erleichterung gibt es: Zumindest sechs Monate nach einer ausheilten Corona-Infektion sind Genesene nun Geimpften gleichgestellt. Langfristig sollen sich allerdings auch Menschen aus dieser Gruppe impfen lassen, wie Mückstein betonte.

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