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Samstag, 20. April 2024
Recht im Handel – Handeln im Recht

Chancengleichheit – durch Gesetz und Rechtsprechung?

Dr. Nina Ollinger | 12.09.2021 | Bilder | |  Meinung
Alle wollen die gleichen Chancen, Wettbewerbsnachteile will selbstverständlich niemand hinnehmen. Ungleichheit ist aber nicht nur zwischen einzelnen Marktteilnehmern in vielen Bereichen eher die Realität. Woran liegt das? Können Recht und Rechtsprechung Abhilfe schaffen?

Nun, es ist wohl entsprechend nachvollziehbar, dass die Gesetzgebung Zeit braucht, um aktuellen Entwicklungen hinterher zu kommen, vor allen Dingen, wenn sie – wie im Online Bereich – derart schnell vonstatten gehen. Vieles davon ist zunächst ein politischer Prozess; erst wenn auf politischer Ebene überhaupt Themen andiskutiert und danach ein Konsens gefunden wird, erfolgt die Gesetzgebung. Der Gesetzgebungsprozess ist auch ein besonderer Weg, der viel Zeit in Anspruch nimmt; Begutachtungsverfahren, Behandlungen im Bundesrat und schließlich Beurkundung und Kundmachung brauchen einfach seine Zeit. Bis ein Gesetz erlassen ist, hat sich die (digitale) Welt mittlerweile meistens weiterentwickelt und Politik, Gesetzgebungen und zuletzt auch Rechtsprechung sind weiter gefragt.

Auch die Rechtsprechung benötigt ihre Zeit. Sobald ein Gesetz erlassen ist, kann man mit einer Mindestwartedauer von 2 bis 3 Jahren rechnen, bis man, wenn überhaupt, eine Rechtsprechung des OGH zu Einzelfragen zu einem Gesetz erhält. Dh, auch das Erlassen eines Gesetzes führt nicht unbedingt dazu, dass Chancengleichheit hergestellt wird. Bis klar ist, wie ein Gesetz in den wesentlichen Punkten auszulegen ist, können mitunter Jahre vergehen. Jahre, in denen sich die Welt weiterentwickelt hat und das ursprüngliche Gesetz schon wieder veraltet ist.

Wenngleich die Gesetzgebung auch den digitalen Anforderungen immer mehr versucht gerecht zu werden, ist fraglich, inwiefern hier tatsächlich für Fairness gesorgt werden kann. Die Interessen sind wohl einfach zu vielschichtig, die politischen Interessen und Lobbys zu umfangreich, national versus EU und Globalisierung, weltweite Interessen und Strömungen wirken sich auch auf die Gesetzgebung – oder deren konkretes Fehlen – aus. Sich auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verlassen, ist als Unternehmer wohl nicht immer das Beste; wer kreative Lösungsansätze, auch selbst, findet bzw auch umsetzen kann, kann sich meist selbst am schnellsten und besten helfen.

Doch nicht alles ist in der Online-Welt besser als beim stationären Handel. Man denke hier an das Konsumentenschutzgesetz, die Rücktrittsrechte im FAAG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), die Online-Unternehmen, die nicht gewappnet sind, schwer zu schaffen machen können.

Im Wettbewerbsbereich ist das Recht grundsätzlich gut ausgestaltet. Das Kartellrecht sorgt dafür, dass es überhaupt zu Wettbewerb kommen kann (Verbot von Preis- und Marktaufteilungsabsprachen, Zusammenschlusskontrolle bei der Verschmelzung großer Unternehmen, Abstellung marktbeherrschender Praktiken), das sogenannte Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sorgt dafür, dass der Wettbewerb unter fairen Bedingungen stattfindet. Dabei ist zu berücksichtigen: Werden wettbewerbsverzerrende Handlungen gesetzt, kann man diese zwar mit Unterlassungsklage nach dem UWG abstellen, der Aufwand ist jedoch groß, die Kosten enorm. Verbände übernehmen hier die Rechtsdurchsetzung im Interesse ihrer Mitglieder. Wer selbst gegen einen Mitbewerber losziehen muss, muss viel Geld und Nerven und vor allen Dingen Zeit mitbringen und sich auch des Risikos bewusst sein, wenn der Anspruch letztlich vor Gericht doch nicht durchgesetzt werden kann.

Somit ist die Rechtsordnung sicher eine gute Grundlage, um Fairness zu erreichen; aufgrund der raschen Weiterentwicklung, des Ideenreichtums der Marktspieler und vor allen Dingen großer Konzerne ist die Schlagkraft von Gesetz und Rechtsprechung aber sicher in vielen Bereichen nicht unbedingt zufriedenstellend. Gewisse Bereiche, an denen die aktuelle Politik, gewisse Strömungen oder Lobbyisten mehr Interesse haben, sind mehr bzw weniger reguliert, als andere. Fairness und Chancengleichheit durch Recht und Rechtsprechung zu erreichen, ist wohl ein berechtigter Wunsch, wird aber wohl immer eine Wunschvorstellung bleiben.

RA Dr. Nina Ollinger, LL.M
02231 / 22365
office@ra-ollinger.at
www.ra-ollinger.at

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