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Samstag, 20. April 2024
Editor's Choice„Händler sollten stichprobenartig kontrollieren“

2. COVID-19-Maßnahmenverordnung

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 14.09.2021 | |  
Bild: tarudeone/ pixelio.de Bild: tarudeone/ pixelio.de Gestern Abend wurde die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung veröffentlicht. Demnach müssen ab 15. September im Lebensmitteleinzelhandel wieder verpflichtend FFP2-Masken getragen werden. Ungeimpfte Kunden müssen ab morgen auch im Non-Food-Handel sowie in Einkaufszentren eine FFP2-Maske tragen. Die Händler sollen die Einhaltung „stichprobenartig“ kontrollieren.

Gemäß 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung müssen ab morgen, 15. September, bundesweit alle Kunden im Lebensmitteleinzelhandel (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln) verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.

Ungeimpfte Kunden müssen ab morgen auch im Non-Food-Handel sowie in Einkaufszentren verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Kunden, die geimpft oder genesen sind, müssen im Non-Food-Handel keine Maske tragen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Grüner Pass) für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Darüber hinaus empfiehlt die Bundesregierung allen Einkaufenden, eine Maske zu tragen.

Der Handelsverband erklärt: „Was die Kontrolle der Einhaltung dieser Maskenpflicht betrifft, sieht die neue Verordnung allerdings entgegen der ursprünglichen Ankündigung vor, dass die Händler selbst stichprobenartig in den Geschäften kontrollieren sollen. Dabei hatte Wirtschaftsministerin Schramböck dem Handelsverband noch am 9. September in einer eigenen Presseaussendung die ‚Klarstellung‘ ausrichten lassen, ‚Maskenkontrolle erfolgt durch Polizei – Keine zusätzliche Belastung des Handels‘ (elektro.at berichtete).

Auch wenn in den Erläuterungen festgehalten wird, dass die Sorgetragungspflicht der Betreiber im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung der Auflage nicht überspannt werden darf, herrscht nun allgemeine Rechtsunsicherheit.“

„Wir werden die Kunden weiterhin gerne mit Hinweisschildern aktiv informieren, aber es ist den Handelsmitarbeitern eine stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht nicht zumutbar. Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3.600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Jetzt im Herbst habe der Handel Hochsaison und alle Hände voll zu tun, um den Kundenwünschen nachzukommen. Dazu geselle sich aktuell ein Personalmangel der Sonderklasse, der nicht einfach ignoriert werden dürfe. „Wer soll die Stichproben im Handel durchführen, wenn nicht einmal genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um den Kernaufgaben im Handel nachzugehen?“, so Rainer Will.

Ob Wien strengere Regelungen erlassen wird, sei derzeit noch unklar. „Wenn die bisherigen Regelungen aufrecht bleiben, müssen in der Bundeshauptstadt auch genesene und geimpfte Kunden zumindest einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) im Non-Food-Handel tragen“, sagt Will.

Hinweis-Schilder für Händler (sowohl für den Lebensmitteleinzelhandel als auch für sonstige Handelsunternehmen und Einkaufszentren) mit den neuen Vorgaben können auf der Website des Handelsverbandes kostenfrei heruntergeladen werden: https://www.handelsverband.at/publikationen/corona-hinweis-schilder/

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