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Samstag, 20. April 2024
Schlechterstellung befürchtet

Konsumentenschützer bleiben bei ihrer Kritik am neuen TKG

Telekom | Dominik Schebach | 24.09.2021 | |  
Die Konsumentenschützer befürchten durch das neue TKG eine Schlechterstellung der Kunden. Die Konsumentenschützer befürchten durch das neue TKG eine Schlechterstellung der Kunden. (© A1) Am Mittwoch hat der Vorschlag der Bundesregierung zum neuen Telekommunikationsgesetz den Ministerrat passiert. Wichtig für den Handel: Das neue TKG bringt einerseits einen besseren Schutz für die Konsumenten, indem es in Zukunft eine leicht verständliche Vertragszusammenfassung geben muss. Andererseits sind in der neuen Vorlage auch die Abschlagszahlungen für Smartphones klar geregelt, sollte der Vertrag vorzeitig gelöst werden – was nun seitens der Konsumentenschützer Kritik hervorruft.

Im Dezember hatte die Bundesregierung ihren Entwurf zur Novelle des TKG vorgestellt, welcher das seit 2003 bestehende Regelwerk modernisieren sollte. Schon damals gab es Kritik von Netzbetreibern und Konsumentenschützern. Bei der nun verabschiedeten Vorlage hat sich die Regierung weitgehend an den Entwurf aus dem Vorjahr gehalten. In ihrer jetzigen Kritik geht es den Konsumentenschützern um die in Österreich übliche Bündelung von Tarifen und Smartphones. Wenn nun ein Vertrag, bei dem ein Smartphone gratis oder zu niedrigen Kosten im Austausch gegen eine Vertragsbindung vergeben wurden, vorzeitig durch den Kunden aufgelöst werden, sind nach der TKG-Vorlage Abschlagszahlungen fällig oder das Smartphone muss retourniert werden.

Künftig sind, sofern ein derartiger Vertrag innerhalb der ersten sechs Monate gekündigt wird, pauschal 50% des Ausgangswerts zu bezahlen. Danach reduziert sich die Zahlung monatlich aliquot. Dasselbe gelte, wenn die Kündigung wegen einer Vertragsänderung durch den Betreiber bzw einer Nichteinhaltung des Vertrags durch den Anbieter geschehe. „Das ist aus Sicht der Konsumenten absolut unbefriedigend“, kritisiert z.B. SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits.

Verbraucherschützer wie die AK fürchten, dass damit die Betreiber ihre Verträge nach Aktionen leichter ändern und die Preise anheben könnten. – Andererseits haben die Betreiber u.a. diese Regelung im TKG bei gemeinsamen Pressenkonferenz im Frühjahr als zu konsumentenfreundlich kritisiert.

Ebenfalls ungelöst geblieben sei – aus Sicht der Konsumentenschützer – das Problem fehlender Regelungen zu realitätsnahen Angaben, zum Beispiel bei der beworbenen Bandbreite. „Zwischen Werbung und Realität klafft oft ein großes Loch. Hier wäre noch viel Luft nach oben – ich erwarte mir daher, dass bei der parlamentarischen Behandlung der Novelle noch deutliche Verbesserungen für die Konsument*innen erzielt werden können“, so Drobits.

An anderen Punkten bringt das neue Telekommunikationsgesetz einige Verbesserungen für den Kunden. So wird etwa die leicht verständliche Vertragszusammenfassung im TKG verankert. Außerdem gibt es nun auch ein Kündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel und längere Kündigungsfristen für die Konsumenten.

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