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Mittwoch, 11. Dezember 2024
Editor's ChoiceZahl der Pakete halbiert, Mehreinnahmen in Höhe von 35 Millionen Euro

Aus der 22-Euro-Freigrenze: Eine Bilanz

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 29.09.2021 | | 1  
Das Aus der 22 Euro MwSt-Freigrenze bringt dem Staat Österreich heuer Mehreinnahmen in Höhe von 35 Mio. Euro, wie der Handelsverband berichtet. (Bild: Rainer-Sturm/ Pixelio.de) Das Aus der 22 Euro MwSt-Freigrenze bringt dem Staat Österreich heuer Mehreinnahmen in Höhe von 35 Mio. Euro, wie der Handelsverband berichtet. (Bild: Rainer-Sturm/ Pixelio.de) Am 1. Juli 2021 war Schluss mit der 22 Euro MwSt-Freigrenze. Seither fallen auch Paketsendungen aus Drittstaaten, deren Wert unter 22 Euro liegt, unter die Einfuhrumsatzsteuer. Der Handelsverband, der sich schon seit Jahren für das Aus der Freigrenze einsetzte, zieht eine erste Bilanz.

„Mehr als sechs Jahre lang hat sich der Handelsverband vehement für das Aus der 22 Euro MwSt-Freigrenze eingesetzt – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene über den Dachverband ‚Ecommerce Europe‘Ä. Der lange Kampf hat sich ausgezahlt: Seit 1. Juli 2021 fallen auch Paketsendungen aus Drittstaaten, deren Wert unter 22 Euro liegt, unter die Einfuhrumsatzsteuer. Seither ist das Paketvolumen aus Drittstaaten, insbesondere aus China, um rund 50% zurückgegangen“, berichtet Rainer Will. „Die Abschaffung der 22 Euro Freigrenze war ein ganz entscheidender Schritt für mehr Fairness im europäischen Onlinehandel. Die Zahlen sprechen für sich, die Zahl der Pakete aus Asien hat sich in Österreich innerhalb von nur drei Monaten halbiert. Finanzminister Blümel darf sich heuer auf Mehreinnahmen von rund 35 Millionen Euro freuen„, so der Handelsverband-Geschäftsführer weiter.

Bereits 2015 habe der Handelsverband die bewusste Falschdeklaration von Kleinsendungen durch chinesische Onlinehändler aufgedeckt. Dutzende Testbestellungen bei Plattformen wie AliExpress oder Wish wurden durchgeführt. „Allein im Vorjahr belief sich das Schadensausmaß europaweit auf mehr als 7 Milliarden Euro. Mehr als 600 Millionen Pakete gelangten über chinesische Versandhändler in die Europäische Union – 97% davon gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei, weil sie teilweise bewusst falsch deklariert wurden.

Im Juli 2021 konnte dieses kriminelle Massenphänomen endlich gestoppt werden. Seither müssen alle Pakete aus Drittstaaten ab dem ersten Cent versteuert werden. Die EU erwartet dadurch heuer zusätzliche Einnahmen von rund 3 Milliarden Euro, 2022 könnten die steuerlichen Mehreinnahmen trotz rückläufiger Paketvolumina auf bis zu 5 Milliarden Euro steigen“, sagt der Handelsverband.

Im Schulterschluss mit dem Finanzministerium und der Österreichischen Post hatte der Handelsverband im Vorjahr ein Maßnahmenbündel sowie Schwerpunktkontrollen vereinbart, um mehr Fairplay im Onlinehandel sicherzustellen. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit wurden etwa Importe von Kleinsendungen aus Drittländern vom Zoll stärker ins Visier genommen. Das gemeinsame Ziel? Die Interessen der österreichischen bzw. europäischen Unternehmen besser zu schützen und gezielt gegen vorsätzliche Unterfakturierungen (als Geschenke deklarierte Sendungen; Angabe falscher Herkunftsländer; verbotene und beschränkte Waren) vorzugehen.

„Jahrelang hat die 22 Euro-Steuerfreigrenze den österreichischen Handel massiv benachteiligt und den heimischen Konsumenten tonnenweise Fake-Produkte gebracht. Damit ist jetzt endgültig Schluss, und das ist gut so. Wir bedanken uns beim Finanzministerium, dem Zoll und der Post für die ausgezeichnete Zusammenarbeit“, so Will.

Nächster Schritt

Um langfristig ein level playing field mit großen Plattformen wie Amazon zu erreichen, müssen diese globalen Marktplätze noch stärker in die Pflicht genommen werden. Der Handelsverband hat hierzu zwei Ansätze entwickelt, die einerseits den Verbraucherschutz vor Produktfälschungen und andererseits die Teilnahme von Drittstaaten-Händlern bei Sammel- und Verwertungssystemen betreffen. „Letzteres wäre ab sofort technisch möglich. Über den Import One-Stop Shop (IOSS) kann nicht nur die Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze innerhalb der EU elektronisch erklärt und entrichtet werden. Darüber hinaus könnte über den IOSS nach der Erfassung der Steuernummer auch angegeben werden, bei welchem Entsorgungssystem innerhalb der EU der jeweilige Handelsbetrieb teilnimmt und seine Abfallgebühren bezahlt. Bei Falschangaben oder Nichtentrichten der Gebühren sollte künftig der Marktplatz für den Drittstaatenhändler haften“, erklärt Will.

Auch betreffend Produktfälschungen wäre eine Plattformhaftung bei nachweislichem Inverkehrbringen von Fake-Produkten essenziell, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. „Durch diese zwei Maßnahmen könnte man dem Vollzugsdefizit in beiden Bereichen gezielt entgegenwirken“, sagt Will abschließend.

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Kommentare (1)

  1. Schön, dass man sich auch „schon“ um die Entsorgung (ARA, ERA) kümmenr will.

    Von der URA liest man wieder mal nichts. Dabei ist das bei vielen elektrinischen Artikeln (USB-Sticks, Festplatten, Handys, Tablets, Notebooks, Drucker, MFP, … ) oft ein ganz essentieller Preisbestandteil. Nach aktueller Rechtslage muss die URA der zahlen, der die Ware nach Österreich bringt.

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