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Freitag, 29. März 2024
Steuerreform: Für mehr Kaufkraft & Gewinnfreibetrag für Eigenkapitalaufbau

HV begrüßt Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 04.10.2021 | |  
Handelsverband GF Rainer Will zieht ein erstes Fazit zu den verkündeten Maßnahmen der Steuerreform. (Bild: Dieter Schütz/ pixelio.de) Handelsverband GF Rainer Will zieht ein erstes Fazit zu den verkündeten Maßnahmen der Steuerreform. (Bild: Dieter Schütz/ pixelio.de) Die Bundesregierung verkündete die ökosoziale Steuerreform, die ab 2022 in Kraft tritt, und die vom Handelsverband sehr begrüßt wird. Es sollen vor allem jene Gruppen entlastet werden, die berufstätig sind bzw. stets gearbeitet haben und jetzt in Pension sind. Sehr positiv hervorzuheben seien laut Verband die Lohn- und Einkommensteuersenkung sowie die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. „Damit wird arbeitenden Menschen künftig mehr Kaufkraft zur Verfügung stehen“, sagt der Handelsverband.

Die von der Bundesregierung verkündete die ökosoziale Steuerreform umfasst ein Gesamtvolumen der Entlastung von über 18 Milliarden Euro. Es erfolgt eine Lohn- und Einkommensteuersenkung beider Stufen von 35% auf 30% bzw. von 42% auf 40%, zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt, was vor allem kleine Einkommen entlasten soll. „Damit werden vor allem jene Gruppen entlasten, die berufstätig sind bzw. die stets gearbeitet haben und jetzt in Pension sind. Damit wird arbeitenden Menschen künftig mehr Kaufkraft zur Verfügung stehen“, sagt Handelsverband GF Rainer Will.

„Jenen Menschen, die den Mut zum Gestalten aufbringen, die einer Beschäftigung nachgehen und damit die Systeme des Staates mittragen, soll auch etwas in der Tasche bleiben. Daher ist die Kaufkraftstärkung durch die Lohn- und Einkommenssteuersenkung zu begrüßen. Schade ist allerdings, dass die ´kalte Progression´ nicht abgeschafft wurde, denn gerade die pandemiebedingte Teuerung wird große Teile der Senkung neutralisieren und eine strukturelle Verankerung wäre der treffsicherste Ausgleich. Bei den Lohnnebenkosten für die Unternehmen hätte sich der heimische Handel einen starken Schritt gewünscht, um beschäftigungsintensive Betriebe, die von Gewinnfreibeträgen nicht profitieren können, auch im EU-Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Wir begrüßen die Steuerreform jedenfalls, da die Kaufkraft gestärkt wird, auch für Familien und Geringverdiener“, sagt Rainer Will.

Künftig sollen Mitarbeiter stärker vom Erfolg des Unternehmens, in dem sie tätig sind, profitieren können. „Durch ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell werden unternehmerisches Denken und Partizipation mit bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei gefördert. Das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell ist ein wertvolles Instrument, da Firmen damit Beschäftigte besser binden und deren unternehmerisches Denken und Handeln fördern und entlohnen können“, so  Will.

Erhöhung des Familienbonus begrüßenswert

Die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen sehe außerdem eine Anpassung des Familienbonus vor: „Dieser wird von 1.500 Euro pro Kind auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht. In Zukunft werden Familien damit ihre Lebenserhaltungskosten besser bestreiten können. Wir begrüßen die Erhöhung, damit Familien deren Lebenserhaltungskosten besser bestreiten können“, sagt der Handelsverband GF.

Senkung der Körperschaftssteuer geplant

Als Steigerung der Standortattraktivität bringt die neue Steuerreform eine Senkung der KÖst von 25% auf 24% und zum Ende der Legislaturperiode auf 23% mit sich. „Der Gewinnfreibetrag ist für jene Unternehmen positiv, die Gewinne erwirtschaften, was beileibe pandemiebedingt nicht alle sind. Für eben jene besteht die Möglichkeit mehr Eigenkapital aufzubauen und krisenresilienter zu werden“, erläutert Will.

Regionaler Klimabonus leistet Beitrag zur Erhaltung der Stadt- und Ortskerne

Zur ökologischen Steuerreform gehört auch die CO2-Reform. Will dazu: „Mit der Einführung einer CO2-Beipreisung soll klimafreundliches Verhalten in Zukunft einfach und günstiger werden. Vorgesehen ist ein CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne, der bis 2025 stetig gesteigert wird.“

Ein regionaler Klimabonus wird gestaffelt nach Wohnorten an alle Österreicher ausbezahlt, wie Rainer Will weiter ausführt. „Die Abrechnung sieht regionale Abstufungen vor. So sollen bspw. 100 Euro pro Jahr für jene ausgezahlt werden, die in der Stadt wohnhaft sind, 200 Euro jährlich für alle Personen, die am Land leben. Dieser Bonus leistet einen Beitrag zur Erhaltung der Stadt- und Ortskerne und wird vor allem von mittelständischen Händlern in Regionen begrüßt.“

„Die Entlastung durch die neue ökosoziale Steuerreform ist für die arbeitende Bevölkerung begrüßenswert, nachdem die Inflation ohnehin hoch ist – als Auswirkung der Verwerfungen durch die Coronakrise. Ökosoziale Elemente sind sinnvoll, um die Wirtschaft zukunftsfit aufzustellen und einen Transfer in Richtung klimafreundliches Verhalten zu unterstützen. Dabei darf allerdings die Wettbewerbsfähigkeit nicht leiden und sämtliche Regelungen zur Co2-Steuer müssen unbürokratisch geregelt werden. Die genauen Auswirkungen auf den Handel und die Zustellung müssen noch analysiert werden, dazu sind die Details noch ausständig“, so Rainer Will mit einem ersten Fazit zu den verkündeten Maßnahmen der Steuerreform.

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