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Donnerstag, 25. April 2024
Schnellerer Netzausbau, neue Konsumentenrechte am POS

Nationalrat beschließt neues Telekommunikationsgesetz

Telekom | Dominik Schebach | 14.10.2021 | |  
Das neue TKG soll einen beschleunigten Ausbau der 5G-Netze ermöglichen. Das neue TKG soll einen beschleunigten Ausbau der 5G-Netze ermöglichen. Gestern hat der Nationalrat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Für die Branche bringt dieses einige Änderungen: Einerseits wird durch die Neufassung des Gesetzes der Netzausbau vereinfacht und hoffentlich deutlich beschleunigt, weswegen auch die Betreiber das neue TKG begrüßen. Andererseits ändert sich einiges bei den Konsumentenrechten. So gibt es einerseits das Recht auf transparentere Verträge andererseits kritisieren die Konsumentenschützer eine Schlechterstellung der Endkunden.

Sehr zufrieden zeigt sich die Internetoffensive Austria über die Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes. Damit werden in Österreich nicht nur die aktuellen EU-Vorgaben im TK-Bereich umgesetzt, sondern auch ein „zeitgemäßer legistischer Rahmen“ für den 5G-Ausbau geschaffen. So erhöhen die neuen Frequenzvergabeverfahren die Planungssicherheit für die Betreiber. Wettbewerbsrechtliche Vereinfachungen erleichtern zudem den künftigen Breitbandausbau in unterversorgten Regionen.

Die drei Vizepräsidenten der Internetoffensive Austria, zugleich CEOs der drei größten Anbieter in Österreich, A1, Drei und Magenta, sehen deswegen mit den neuen Rahmenbedingungen einen wichtigen Schritt gesetzt, um die 5G-Chancen für Österreich zeitnah zu realisieren. Schließlich sei eine leistungsfähige und sichere digitale Infrastruktur essentiell für Österreich.

Um den weiteren Ausbau schneller voranzutreiben und das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 zu erreichen brauche es allerdings noch ein paar Zutaten: Dazu gehöre eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Telekom-Industrie, Bund, Ländern und Gemeinden zur besseren Koordination des Breitbandausbaus; entbürokratisierte und beschleunigte Verfahren, etwa durch einen One-Stop-Shop bei Genehmigungen; sowie die substanzielle Ausweitung der anwendungsorientierten Breitbandförderung.

„Österreich kann im internationalen Wettbewerb nur dann erfolgreich sein, wenn neue Schlüsseltechnologien und die damit verbundenen Anwendungen und Dienste möglichst rasch allen Menschen zur Verfügung stehen und diese an der Digitalisierung aktiv teilhaben können“, heißt es in einer Aussendung der Internetoffensive Austria dazu.

Konsumentenrechte

Für die Endkunden bringt die TKG-Novelle einige Veränderungen. Ein wichtige Veränderung betrifft den POS: So gibt es nun eine „leichtere Verständlichkeit“ der Verträge. Diese beschreibt eine Vertragszusammenfassung, welche den Kunden in Zukunft vor dem Abschluss zur Verfügung gestellt werden muss. – Das bedeutet, dass Endkunden, aber auch Kleinunternehmen, und Organisationen ohne Gewinnabsicht (z.B. gemeinnützige Vereine), die wichtigsten Informationen zu dem Vertrag in klarer und verständlicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf Papier) zur Verfügung zu stellen.

Ist das nicht möglich, so muss der Anbieter diese Informationen im Web in einem „leicht heruntladbaren Dokument“ bereitstellen und der Anbieter/Verkäufer hat dem Endkunden ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, „dass es wichtig ist, dieses für die Zwecke der Dokumentierung, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe herunterzuladen.“

Neu ist auch das Kündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel. In diesem Fall kommen die Konsumenten mit einem Festnetzzugang im Falle eines Umzugs leichter aus einem Vertrag raus. Die Konsumentenschützer kritisieren dagegen Regelung zur Abschlagszahlung, sollte der Konsument das Endgerät bei einer vorzeitigen Vertragskündigung behalten. Künftig sind, sofern ein derartiger Vertrag innerhalb der ersten sechs Monate gekündigt wird, pauschal 50% des Ausgangswerts zu bezahlen. Danach reduziert sich die Zahlung monatsweise aliquot. Die Konsumentenschützer befürchten, dass dies Betreibern eine nachträgliche Erhöhung der Entgelte ermögliche.

Öffentliches Warnsystem

Schließlich bringt das neue TKG eine Zusatzaufgabe für Betreiber. Diese müssen in Zukunft bei größeren Notfällen Warn-SMS der Behörden übermitteln. Diese können bundesweit oder regional eingeschränkt übermittelt werden.

 

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