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Donnerstag, 18. April 2024
Ab 1. November

Coronavirus: 3G-Regel am Arbeitsplatz kommt

Hintergrund | Julia Jamy | 20.10.2021 | |  
Jetzt ist es fix: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz kommt. Jetzt ist es fix: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz kommt. Lange wurde darüber diskutiert, jetzt ist es fix: Die „3-G“-Regel am Arbeitsplatz kommt am 1.November. Das verkündeten heute Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Arbeitsminister Martin Kocher. Das heißt, man darf die Arbeitsstätte bald nur noch geimpft, in den vergangenen sechs Monaten genesen oder eben getestet betreten, wenn man mit anderen Personen im Job in Kontakt steht. 

Betriebliche Tests sollen auch nach Ende Oktober gratis bleiben. In den nächsten Tagen wird jene Verordnung erwartet, die die genauen Modalitäten für „3-G“ regelt. Ob es für bloß Getestete Zusatzregeln wie Maskenpflicht geben wird, ist noch unklar.

Ob es für „3-G“ am Arbeitsplatz überhaupt eine gesetzliche Grundlage braucht, war juristisch umstritten. Das Gesundheitsministerium ging aber davon aus, weshalb vergangene Woche ein entsprechender Beschluss im Nationalrat erfolgte. Da die Koalition diese Woche im Bundesrat aber noch in der Minderheit ist, musste die SPÖ überzeugt werden.

Im Bundesrat wird ein Entschließungsantrag gemeinsam beschlossen, wonach dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuweisen ist mit dem Ziel, die betrieblichen Tests so lange für kostenlos zu erklären, wie die Teilnahme an bevölkerungsweiten Screening-Programmen gratis ist. Für die Ländertests hatte der Nationalrat Ende März als vorläufiges Enddatum festgelegt.

Ab 1.November

[Update: 20. Oktober 2021] 3G gilt ab 1. November

Jetzt steht auch der Termin fest: Wie heute bekanntgegeben wurde tritt die „3G Regel“ ab 1. November in Kraft. Das verkündeten Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Arbeitsminister Martin Kocher nach dem Ministerrat. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne „3-G“-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

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