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Donnerstag, 28. März 2024
Richtiger, wichtiger Schritt, aber Strafausmaß zu gering

HV zu AWG-Novelle: Großer Erfolg mit „Aber“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 25.10.2021 | |  Wissen
(Bild: Thorben Wengert/ pixelio.de) (Bild: Thorben Wengert/ pixelio.de) In der Regierungsvorlage der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) findet sich eine entscheidende neue Bestimmung: Marktplätze müssen nun haften, wenn gelistete Händler an keinem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Der Handelsverband bewertet diesen Schritt als „großen Erfolg“ für die FairCommerce-Initiative des Verbandes, erachtet das Strafausmaß allerdings als zu gering.

Der Handelsverband spricht von einem „großen Erfolg“. In der Regierungsvorlage der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) findet sich eine neue Bestimmung: Betreiber von elektronischen Marktplätzen müssen ab 1. Jänner 2023 in ihren Verträgen mit Primärverpflichteten (Handelsbetrieben) und Herstellern sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben betreffend Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten und auch an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Wird das nicht sichergestellt, hat der Betreiber des elektronischen Marktplatzes den jeweiligen Hersteller oder Primärverpflichteten von der Nutzung des elektronischen Marktplatzes auszuschließen. Gleiches gilt für sogenannte Fulfillment-Dienstleister, die für ausländische Hersteller die Dienstleistung der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versandes anbieten. Geschieht dies nicht, droht den Plattformen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 8.400 Euro.

Der Handelsverband blickt zurück: „Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und Drittstaaten waren zwar schon bisher zur Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, doch die Realität sah anders aus: Vor allem Online-Händler aus dem asiatischen Raum nahmen bis dato oft an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichteten somit auch kein Entpflichtungsentgelt. Als Folge daraus kam es zu einer Umverteilung, die fast ausschließlich österreichische Händler belastet hat. Die neue Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen u.a. betreffend der Verpackungsentpflichtung stellt daher einen entscheidenden Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness dar.“

„Der Handelsverband hat mehr als drei Jahre lang für eine Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen gekämpft. Wir haben die verstärkte Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und Plattformen wie Amazon, Wish oder AliExpress auch im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle angeregt. Es freut uns sehr, dass diese Forderung jetzt von Klimaschutzministerin Gewessler umgesetzt wird“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, laut dem nun eine große Lücke im bestehenden System der Herstellerverantwortung geschlossen und mehr Fairness zwischen heimischen Betrieben und Unternehmen aus Drittstaaten geschaffen werde. Das vorgesehene, niedrige Strafausmaß von 450 bis 8.400 Euro könnte die Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung allerdings zu einem „zahnlosen Instrument“ machen, wie Will weiter ausführt: „Angesichts des massiven Wachstums des Paketvolumens im Onlinehandel um 27% auf 139 Millionen Pakete ist diese Regulierung nicht nur überfällig, sie wird in Zukunft weiter an Relevanz gewinnen. Nachschärfungsbedarf sehen wir jedoch beim Strafausmaß. Geldstrafen bis 8.400 Euro zahlen globale eCommerce-Giganten wie Amazon aus der Portokasse, hier muss dringend nachgebessert werden.“

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