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Donnerstag, 28. März 2024
Konflikt zwischen Klima- und Artenschutz

BirdLife: Handlungsleitfaden für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen

Photovoltaik Energiezukunft | Julia Jamy | 11.11.2021 | |  
Bis zum Jahr 2030 werden zusätzliche elf Terawattstunden Photovoltaikstrom von der Bundesregierung angestrebt. Bis zum Jahr 2030 werden zusätzliche elf Terawattstunden Photovoltaikstrom von der Bundesregierung angestrebt. Für den Ausbau der Photovoltaik in Österreich werden bis zum Jahr 2030 zusätzliche elf Terawattstunden Photovoltaikstrom von der Bundesregierung angestrebt. Dieser Strom soll auch auf der Freifläche – also auf Acker und Wiese – in Form von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) geerntet werden. Die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich befürchtet dadurch „ möglicherweise fatale Folgen für den Naturschutz" und veröffentlicht einen Handlungsleitfaden für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen.

Es geht um eine Gesamtfläche von 63 Quadratkilometern, das entspricht in etwa der Fläche der Stadt Salzburg, die benötigt wird, um die von der österreichischen Bundesregierung bis zum Jahr 2030 angestrebten zusätzlichen elf Terawattstunden Sonnenstrom produzieren zu können. Die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich befürchtet dadurch fatale Folgen für den Naturschutz. Sie veröffentlicht daher einen Handlungsleitfaden für Behörden und Planer, welcher der Planung, Genehmigung und Errichtung von naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen dienen soll. Dieser Leitfaden beinhaltet Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Flächenzonierung

Für BirdLife Österreich ist die Erstellung von Zonierungsplänen wesentlich. Es sollen Ausschluss-, Vorbehalts- und Eignungszonen ausgewiesen werden, denen neben energiewirtschaftlichen und raumplanerischen Bewertungen auch ökologische Bewertungen zugrunde liegen. „Prioritär sind jene Flächen als PV-FFA zu verbauen, die bereits versiegelt oder aus naturschutzfachlicher Sicht unproblematisch sind“, argumentiert Bernadette Strohmaier von BirdLife Österreich. Dazu zählen Gewerbegebiete, Parkplätze, Flächen von Autobahnauf- und -abfahrten ebenso wie Deponien und Nahbereiche bestehender Windparks. „Eine ungeordnete Verbauung des Kulturlandes mit Solarmodulen würde nicht nur den enormen Flächenverbrauch in Österreich weiter verschärfen, sondern auch Vogelarten des Offenlandes noch stärker unter Druck setzen, obwohl sie ohnehin in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt rund 40 Prozent Bestandseinbußen hinnehmen mussten“, sagt die Ornithologin. Für die naturverträgliche Standortwahl einer PV-FFA seien darüber hinaus Pufferabstände zu bestehenden Landschaftselementen wie Hecken und Bächen zu berücksichtigen. Werden bei der Standortwahl von Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Anfang an auch die ökologischen Rahmenbedingungen mitberücksichtigt, entschärfe dies von vornherein das Konfliktpotential zwischen den Interessen des Naturschutzes und den energiewirtschaftlichen Interessen, so BirdLife.

Flächenmanagement

Nach Prüfung des geplanten Anlagenstandortes und Ausschluss von negativen Auswirkungen oder Beeinträchtigungen für vorkommende sensible Arten und Biotoptypen soll die Planung des Flächenmanagements einer PV-FFA folgen. BirdLife Österreich empfiehlt, dass die Überschirmung durch die Solarmodule maximal 40 Prozent betragen soll und dass eine zusammenhängende Freifläche für die Natur von zumindest 30 Prozent der Gesamtfläche ohne Verbauung bleiben soll. „Darüber hinaus dienen eine späte Mahd dieser Wiesenflächen, die Anlage von Brachen oder der Erhalt heimischer Gehölze und Sträucher dem Erhalt der Artenvielfalt und führen dazu, dass Photovoltaikflächen eine relevante Bedeutung als Brut- und Nahrungsfläche für Vögel erlangen können!“, erörtert Strohmaier.

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