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Donnerstag, 25. April 2024
Forderungen des Handelsverbandes

HV: „Situation ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unzumutbar“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 16.11.2021 | |  
Handelsverband GF Rainer Will sagt: „„Der ‚Lockdown für Ungeimpfte‘ mit der 2G-Regelung in den Geschäften beschert uns im angelaufenen Weihnachtsgeschäft einen wöchentlichen Umsatzeinbruch im stationären Non-Food-Handel von bis zu 350 Millionen Euro.“ (Foto Handelsverband) Handelsverband GF Rainer Will sagt: „„Der ‚Lockdown für Ungeimpfte‘ mit der 2G-Regelung in den Geschäften beschert uns im angelaufenen Weihnachtsgeschäft einen wöchentlichen Umsatzeinbruch im stationären Non-Food-Handel von bis zu 350 Millionen Euro.“ (Foto Handelsverband) Vor einigen Tagen wies der Handelsverband darauf hin, dass die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ohne gleichzeitigen bundesweiten Ausbau der Testkapazitäten insbesondere in ländlichen Regionen zu Mitarbeiterausfällen führen könnte. „Diese Befürchtungen haben sich nun bewahrheitet“, berichtet der Verband.

„Immer mehr Handelsbetriebe können ihre Geschäfte nicht mehr aufsperren, weil Beschäftigte keinen 3G-Nachweis erbringen können. Es gibt bundesweit viel zu wenige Testmöglichkeiten, daher sind die Termine ausgebucht und die Wartezeiten ewig lang. Die Situation ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unzumutbar“, so der Handelsverband, der bereits letzte Woche darauf hingewiesen hat, dass die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ohne gleichzeitigen bundesweiten Ausbau der Testkapazitäten insbesondere in ländlichen Regionen zu Mitarbeiterausfällen führen könnte.

Der Hintergrund

Am 14. November ist die Übergangsbestimmung, wonach Beschäftigte ohne 3G-Nachweis alternativ eine FFP2-Maske tragen dürfen, ausgelaufen. Seither haben Mitarbeiter, die weder geimpft oder genesen sind, noch über einen negativen PCR- oder Antigen-Test verfügen, keinen Zutritt mehr, sie können also unfreiwillig nicht mehr arbeiten.

Der Handelsverband fordert daher eine „sofortige Wiedereinführung dieser Übergangsbestimmung, bis die Testinfrastruktur in allen Bundesländern funktioniert“. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will: „Die FFP2-Maske muss als ‚3G am Arbeitsplatz‘-Alternative für alle Mitarbeiter in der Wirtschaft erlaubt sein, bis ein bundesweit flächendeckendes, praxistaugliches Testangebot vorhanden ist. Notfalls sollten auch Wohnzimmertests, die vor Ort im Betrieb durchgeführt werden, temporär wieder anerkannt werden. Unzählige Beschwerden von betroffenen Unternehmen aller Warengruppen und Formate erreichen uns dazu, die Situation ist unerträglich.“

Ärgerlich sei insbesondere, dass der Handelsverband mehrfach auf oberster politischer Ebene auf die Problematik hingewiesen und eine Verlängerung der Übergangsbestimmung gefordert habe. „Vergeblich, sämtliche Bedenken wurden von den politischen Entscheidungsträgern vom Tisch gewischt und freiwillige Händler-Initiativen zum Ausbau der PCR-Testinfrastruktur nicht unterstützt“, so Will und: „Das Ergebnis muss jetzt einmal mehr von den stationären Händlern des Landes ausgebadet werden.“

Massiver Personalmangel, heftige Umsatzverluste & unverhältnismäßige Behördenkontrollen

Die Lage spitze sich aufgrund der politischen Intervention immer weiter zu, wie Will ausführt. „Gerade jetzt, wo das wichtige Weihnachtsgeschäft vor der Tür steht, brechen bei vielen Händlern Umsatz und Frequenz im Zuge des Lockdowns für Ungeimpfte völlig weg. Die wenigen Kunden, die noch ins Geschäft kommen, werden von den Behörden vielfach auf unverhältnismäßige Weise kontrolliert und mit Strafen belegt, weil sie ihren Impfpass zuhause oder im Auto vergessen haben.“

„Der ‚Lockdown für Ungeimpfte‘ mit der 2G-Regelung in den Geschäften beschert uns im angelaufenen Weihnachtsgeschäft einen wöchentlichen Umsatzeinbruch im stationären Non-Food-Handel von bis zu 350 Millionen Euro. Die Kundschaft bricht weg, die laufenden Kosten wie Personal, Miete und Strom bleiben aber in voller Höhe bestehen. Daher braucht es sofort zielgerichtete Wirtschaftshilfen für die Branche und insbesondere einen Ausfallsbonus NEU für alle, der sämtliche betroffenen Unternehmen rasch erreicht und die Umsätze aus dem Vorkrisenjahr 2019 als Berechnungsbasis heranzieht“, so Rainer Will abschließend.

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