@-Insider: Erste Infos der WKO
Man könnte meinen, dass beim vierten Lockdown schon eine gewisse Routine eingekehrt ist. Angesichts der noch immer fehlenden 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gibt es dennoch einiges an Unsicherheit für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel. Das Bundesgremium hat deswegen heute, Sonntagmittag, einen Insider mit den wichtigsten vorläufigen Informationen herausgegeben.Mit einem @-Insider wendet sich Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller an die Mitglieder des Gremiums. Die Informationen sind vorläufig, da die endgültige Verordnung immer noch aussteht. Dh, bis zum Erscheinen der endgültigen Verordnung kann sich noch immer etwas ändern. Immerhin ergibt sich damit aber ein erstes Bild zur Orientierung. Lesen Sie in Folge den @-Insider von Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
voraussichtlich erst heute Abend wird die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Diese soll ab morgen, 22.11.2021, gelten. Nach derzeitigem Stand ist es gelungen, den stationären Handel durch Click&Collect sowie Lieferung und Montage auch im kommenden Lockdown zu unterstützen.
Nachfolgend die wichtigsten Infos für unsere Branche auf Basis des aktuellen Entwurfes.
ACHTUNG: Die Verordnung wurde NOCH NICHT VERÖFFENTLICHT, es können sich noch Änderungen ergeben.
Allgemeines:
Ausgangsbeschränkungen orientieren sich an bisherigen COVID-19-Notmaßnahmenverordnungen
Maske = FFP2 Maske ohne Ausatemventil
Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen nur mit Maske + 2m Mindestabstand
Handel:
Keine Einschränkung der Öffnungszeiten
Betretungsverbot für Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, Ausnahmen wie bisher
2G-Nachweis für Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen (ACHTUNG: Beratungsgespräche im Handel sind nicht gestattet)
Click&Collect ist möglich (Abholung auch im Geschäftslokal, Maskenpflicht)
B2B Geschäfte sind möglich
Lieferung/Montage ist möglich
Arbeitsstätten:
3G Nachweis von Mitarbeitern erforderlich
Forcierung von Homeoffice
Maskenpflicht, wenn nicht sonstige Schutzvorrichtungen (zB. Trennwände, Plexiglaswände, …)
Präventionskonzepte müssen aktualisiert werden
Bei neuen Entwicklungen informieren wir Sie umgehend.
Euer Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller
[Update, 21.11.2021; 22:29] 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung veröffentlicht
Inzwischen liegt auch die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vor. Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller hat deswegen nochmals eine aktualisierte Version des @-Insiders veröffentlicht. Zu den obigen Punkten hat sich dabei keine Änderung ergeben.
„Wir sind derzeit in intensiver Abklärung noch bestehender Unklarheiten. Bitte informieren Sie sich auch bei unserem Infopoint auf www.wko.at/corona, der laufend aktualisiert wird“, schreibt Pfarrwaller in der Aussendung.
Zudem weist der Bundesgremialobmann darauf hin, dass das Gremium aufgrund der sich täglich ändernden Situation keine Haftung für die Informationen übernehmen können.
HOFeR, ect. …….. verkauft Weiße und Braune Ware munter mit großer Rundfunkwerbung.
-30% Black Week.
Es braucht meiner Meinung nach gar keine Notmaßnahmenverordnung.
Ich gehe und kaufe mir was ich will im Lebensmittelhandel.
Ich muss geschlossen halten und die Kunden können in meine Schaufenster von außen NUR gucken.
4. LOCKDOWN und immer nur am Jammern. Keine Ideen oder Lösungen vorbereitet? Schon mal was von einem Webshop gehört oder click & collect? Deine Kunden, sofern sie noch vor deinem Schaufenster stehen, kannst dort zB über deine Innovationen des neuen Handles informieren oder über regionale Medien einladen bei dir einzukaufen. Aber vielleicht tust du dir und uns einen Gefallen und sperrst deinen Glückshafen für immer zu. Denn der böse Hofer wird nicht aufhören Waschmaschinen online zu verkaufen. Das im Übrigen jeder andere große oder kleine Händler auch machen kann, damit er nicht nur am Jammern ist.
@ Mimimi
Sie dürften nicht Selbstständig mit einem kleinen Ladengeschäft sein?
Tja, Mimimi hat recht. Es gibt viele Möglichkeiten seine Produkte online zu verkaufen, auch für kleine Händler. Bevor ich nichts tue und geschlossen habe, mache ich click&collect und einen online shop. Dann kann aus einem kleinen auch ein großer Händler werden.
Genau!
Wie sich der kleine Anonymus halt die große Online-Welt so vorstellt …