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Dienstag, 23. April 2024
Hot!Kartellstrafe aufgrund eines österreichischen BWB-Verfahrens  

Deutschland: Millionenbuße für Bose

Multimedia | Dominik Schebach | 03.12.2021 | | 5  
(© Schebach) Bose hat in Deutschland eine Kartellstrafe in der Höhe von 7 Mio Euro ausgefasst. Der US-Lautsprecherhersteller wurde wegen Behinderung des Preiswettbewerbs bei seinen Vertragshändlern verurteilt. Wie das Bundeskartellamt in seiner Aussendung berichtet, wurde das Verfahren gegen Bose aufgrund eines Amtshilfeersuchens der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018 eingeleitet.

„Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden“, erklärte der Präsident der deutschen Wettbewerbsbehörde Andreas Mundt.

Mitarbeiter von Bose haben demnach neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Diese bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise. Teilweise wurden diese höheren Verkaufspreise auch konkret vereinbart. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler – aus Sicht von Bose – zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen. Dies wurde von Bose-Mitarbeitern kontrolliert.

Diese Bußgeldbescheid ist rechstkräftig und bringt wohl einiges an Genugtuung für viele österreichische Händler, hat sich doch der Hersteller im Jahr 2016 vieler seiner Vertragshändler recht rüde entledigt. Leider konnte kaum ein österreichischer Händler deswegen ein Verfahren gegen Bose führen. Dazu fehlt den meisten Unternehmen einfach die notwendige Kapazität. Man kann nur hoffen, dass nun der Handel zu seinem Recht kommt.

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Kommentare (5)

  1. Völlig logisch wenn Marken sich mit dem Handel nicht herumschlagen wollen, sondern direkt verkaufen. Damit bestimmen sie selbst den Verkaufspreis den sie als angemessen sehen. Ein Hersteller hat 2 Möglichkeiten: 1) Von Händlern angeraunzt werden daß nichts zu verdienen ist und 2) gegen Gesetze zu verstoßen. Ein Ausweg ist der Direktvertrieb.

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