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Donnerstag, 28. März 2024
Handelsverband unterstützt Anrufung und fordert volle Entschädigung

Lockdown: 62 Händler rufen den Verfassungsgerichtshof an

Die Branche | Dominik Schebach | 07.12.2021 | |  
62 Händler haben wegen des Lockdowns den Verfassungsgerichtshof angerufen. 62 Händler haben wegen des Lockdowns den Verfassungsgerichtshof angerufen. (© VfGH/Achim Bieniek) 62 österreichische Handelsbetriebe aus allen Branchen haben heute, Dienstag, wegen des Lockdowns den Verfassungsgerichtshof angerufen. Sie fechten die behördliche Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels an: Sie sehen in den Maßnahmen einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Eigentum sowie Erwerbsfreiheit sowie den Gleichheitsgrundsatz und das Legalitätsgebot. Der Handelsverband will die Anrufung unterstützen.  

Die Betriebe kommen aus den Branchen Mode-, Schuh-, Sportartikel-, Parfümerie-, Schmuck-, sowie Elektrofachhandel. Sie argumentieren, dass bei allem Verständnis für die notwendigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse. Dies sei bei so einem gravierenden Eingriff wie bei einem Lockdown nicht der Fall. So hätten verschiedene Studie gezeigt, dass der Handel kein Corona-Hotspot sei.

Denn das Ziel des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist es, die persönlichen Kontakte von Menschen durch Betretungsverbote einzudämmen, um die Verbreitung von COVID-19 und die prognostizierte Überlastung der Intensivpflege zu verhindern. Kontakt ist aber nicht gleich Kontakt: Die kurzen, mit FFP2-Maske und seit dem 08.11.2021 ausschließlich zwischen Geimpften und Genesenen in den Betriebsstätten des Handels erfolgenden Kontakte, bringen kein bzw. ein vernachlässigbares Infektionsrisiko mit sich.

Handelsverband begrüßt Klärung der Verfassungskonformität

„Durch den eingehaltenen Mindestabstand, Entlüftungsanlagen, kurze Aufenthaltsdauern, kurze Kontaktzeiten zu den Beschäftigten, das Tragen der FFP2-Maske sowie zuletzt der 2G-Regel stellen die Betriebsstätten des Handels geradezu ‚safe spots‘ dar, an welchen das Infektionsrisiko so gering wie fast nirgendwo sonst ist“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in Namen der österreichischen Händler. Der Handelsverband begrüßt daher die Anrufung des Verfassungsgerichtshof, um eine Klärung der Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen herbeizuführen. „Eine ‚Kontaktreduktion‘ im Handel trägt zu keiner Entlastung der Spitals- und Intensivkapazitäten bei. Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig, da die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen.“

Wirkungsvolle Entschädigungen

Darüber hinaus erhalten viele Handelstreibende kaum eine Entschädigung aus dem so titulierten „Hilfspaket“. Weder berücksichtigt man den Umstand, dass manche Unternehmen seit 2019 gewachsen sind und daher automatisch auch höhere Umsätze erwirtschaften, noch wird dem Faktum Rechnung getragen, dass große Unternehmen mit einem 80.000 Euro Deckel keinesfalls das Auslangen finden können, wenn sie jede Woche Millionen verlieren. Zudem ist bereits die Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln aus dem Ausfallsbonus III für viele Unternehmen eine große Hürde, da entsprechende Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 30% im Vergleich zu diesem Kalendermonat aus dem Jahr 2019 nachweisen müssen. Dadurch, dass das Betretungsverbot jedoch vom 21. November bis (voraussichtlich) 12. Dezember andauert und damit weniger als die Hälfte des jeweiligen Monates in Anspruch genommen wird, erhalten die meisten Unternehmer wohl voraussichtlich kaum Zahlungen aus dem Ausfallsbonus, auch wenn diese (in der umsatzstärksten Zeit des Jahres) insgesamt 20 Tage geschlossen halten mussten. Des Weiteren wird der Ausfall von antragsberechtigten Unternehmen dann nur mit 10-20% ausgeglichen und ein Abfedern durch den Verlustausgleich ist für eine Vielzahl nicht möglich. Die für den 19.12. geplante Sonntagsöffnung vermag die Lockdown-bedingten Verluste nur in Bruchteilen zu kompensieren.

Der Handelsverband appelliert deswegen an die Bundesregierung nicht nur den Handel am 11.12. bundesweit wieder zu öffnen, sondern auch die Hilfspakete anzupassen und den Betrieben den tatsächlich entstandenen Schaden auszugleichen. Außerdem will der Handelsverband eine Zusicherung, dass es zu keinen weiteren Lockdowns kommen werde, solange nicht wissenschaftlich nachweislich belegt ist, dass der Handel das Infektionsgeschehen wesentlich beeinflusst.

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