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Dienstag, 23. April 2024
Aus dem Gremium (Teil 6): Neue Vorschriften, Gesetze & Co.

Ausblick: Was bringt 2022 für den Elektrohandel?

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 21.12.2021 | |  Wissen
Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller konnte u.a. beim Gewährleistungsrecht Erfolge für den Elektrohandel verbuchen. Für 2022 wurde zu vielen Gesetzesvorhaben bereits wichtige Vorarbeit geleistet. Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller konnte u.a. beim Gewährleistungsrecht Erfolge für den Elektrohandel verbuchen. Für 2022 wurde zu vielen Gesetzesvorhaben bereits wichtige Vorarbeit geleistet. „Neues Jahr, neues Glück”, verheißt ein bekanntes Sprichwort. Für den Elektrohandel hält 2022 aber nicht nur Chancen bereit, sondern bringt auch eine ganze Reihe von gesetzlichen Änderungen und damit verbundene Herausforderungen mit sich. Das Bundesgremium bietet einen Überblick, worauf sich die heimischen Unternehmer im kommenden Jahr einstellen können.

Gewährleistungsbestimmungen ab 1.1.2022

Erfreulicherweise wurde aufgrund des Einsatzes der WKO die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen nicht erhöht und beträgt somit weiterhin zwei Jahre – anstatt der geforderten fünf (!) Jahre. Zu den wesentlichen Änderungen in den neuen Bestimmungen zählen beispielsweise:

  • Ausdehnung der Beweislastumkehr auf ein Jahr gegenüber Verbrauchern
  • Einführung einer Aktualisierungspflicht (Updatepflicht) für Waren mit digitalen Elementen sowie für digitale Leistungen
  • Die Ware bzw. die digitale Leistung muss wie bisher nicht nur die vertraglich vereinbarten (subjektiven), sondern auch die allgemein üblichen (objektiven) Eigenschaften aufweisen
  • Rückgriffsmöglichkeit des Händlers auf seinen Vorlieferanten, wenn der Letztkäufer Verbraucher ist
  • An die zwei-jährige Gewährleistungsfrist schließt eine dreimonatige Verjährungsfrist an, innerhalb derer noch eine gerichtliche Klage eingebracht werden kann

Von der Bundessparte werden derzeit gemeinsam mit RA Stefan Adametz zehnminütige Videos erstellt, in denen die Neuerungen für Handelsbetriebe anschaulich erklärt werden und auf die einzelnen Themen näher eingegangen wird (z.B.: Was umfasst die Aktualisierungspflicht? Was kann vertraglich ausgeschlossen werden? etc.). Weitere detaillierte Informationen unter: Das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) ab 1.1.2022

Künstlersozialversicherungsfonds

Trotz intensiver Gespräche bleibt die derzeitige Abgabe pro SAT-Receiver in Höhe von 6 Euro nicht länger reduziert. Ab 1. Jänner 2022 erhöht sich dieser Betrag auf 8,72 Euro. Davon sind in erster Linie Importeure von entsprechenden Endgeräten betroffen.

Batterienverordnung

Ab 1.1.2022 gilt eine zusätzliche Informationspflicht für Letztvertreiber: Diese haben an gut sichtbarer Stelle über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit von Batterien zu informieren. Des Weiteren sind ausländische Fernabsatzhändler von Batterien nun verpflichtet, einen verantwortlichen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen. Personen aus anderen Mitgliedstaaten, die Batterien an österreichische Importeure zum Weiterverkauf liefern, können auf freiwilliger Basis einen Bevollmächtigten bestellen. Weitere Infos unter Novelle der Batterienverordnung veröffentlicht

Her mit Leer

Die breit angelegte Informationskampagne „Her mit Leer“, die auch vom Bundesgremium mit 10.000 Euro unterstützt wird (insgesamt sind für die Aktion fast 800.000 Euro als Budget vorgesehen), soll dazu dienen, die schwächelnden Sammelquoten bei Elektroaltgeräten sowie Gerätealtbatterien (insbesondere Lithium-Akkus) wieder zu erhöhen.

Der Slogan lautet „Her mit leer“ und soll in Verbindung mit Radiospots, neuen Sammelboxen, Pressekonferenzen und weiterer Aufklärungsarbeit (www.hermitleer.at) den Wissensstand der Gesamtbevölkerung zur fachgerechten Entsorgung von Batterien und Akkus nachhaltig steigern sowie eine spürbare Verhaltensänderung bei den Konsumenten erreichen. Nach dem Startschuss Mitte Juli fand am 30.9. eine Pressekonferenz der Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle statt. Die gesamte Aktion ist bis Ende 2022 angelegt.

Ökosoziale Steuerreform

Anfang Oktober wurden die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform vorgestellt, ab 1. Jänner 2022 schrittweise eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und ihre Beschäftigten sowie eine Ökologisierung des Steuersystems (Stichwort CO2-Bepreisung) sorgen soll. Das Bundesgremium hat dazu Ende November eine Stellungnahme abgegeben. Man ist bestrebt, weg vom Begriff „thermische Sanierung“ und hin zu „energetischer Sanierung“ zu kommen. Obmann Robert Pfarrwaller hat diesbezüglich viele Gespräche mit den relevanten Stakeholdern geführt. Auch mit Hilfe einer Studie soll das CO2-Reduktionspotenzial des Gebäudesektors in Österreich dargestellt werden. Aus Daten aus Europa lässt sich schließen, dass mit energetischer Gebäudesanierung abseits der Dämmung (z.B. Energiemanagementsysteme, Verhaltensänderung, Elektrifizierung, etc.) etwa 30% CO2-Einsparung im Gebäudesektor möglich ist (zusätzlich zu Dämmung und anderen Technolgien). Damit könnte auch der massive Ausbau von erneuerbarer Energie etwas reduziert werden, der ohnehin eines Gewaltaktes bedarf. Weitere Infos unter: Ökosoziale Steuerreform

Erneuerbaren-Ausbau- Gesetz (EAG)

Das EAG ist in Teilbereichen in Kraft getreten. Elektrohandel, Elektroindustrie und das Elektrogewerbe haben an einem Strang gezogen und eine gemeinsam koordinierte Stellungnahme im EAG-Begutachtungsprozess zustande gebracht. Daraus wurden grundlegende Punkte berücksichtigt. Aktuell wird die Fördermechanik noch mit Brüssel abgestimmt (v.a. die EU-konforme Regelung bei Wind- und Wasserkraft). Parallel dazu ist man bemüht, dass die regionale Wertschöpfung bei der Förderung stärkere Berücksichtigung finden soll. Weitere Infos unter: Erneuerbaren Ausbau Gesetz beschlossen

Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz in neuer Form wird voraussichtlich ebenfalls 2022 kommen. Dieses soll öffentliche Gebäudeträger involvieren, am meisten werden jedoch wie schon bisher Energieversorger betroffen sein.

LTRS – Langfristige Renovierungsstrategie

Die aktuell gültige Gebäudeeffizienz-Richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) fordert die Mitgliedstaaten auf, eine langfristige Renovierungsstrategie (LTRS) zur Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands festzulegen. Österreich hat der Europäischen Kommission im April 2020 eine erste Fassung der LTRS übermittelt. Alle drei Jahre wird die LTRS aktualisiert und der Kommission als Teil der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne vorgelegt. Über die nächste Überarbeitung der langfristigen Strategie wird bereits beraten. Das Bundesgremium wird eine entsprechende Stellungnahme hierzu abgeben.

Wohnungseigentum-Novelle

Ab 1.1.2022 wird u.a. die Errichtung von Solaranlagen auf Einzel- und Reihenhäusern sowie von E-Ladestationen erleichtert. Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gilt als erteilt, wenn diese über die geplante Änderung ordnungsgemäß verständigt wurden und nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen. Weitere Infos unter: WEG Novelle 2022 Aviso_Kothbauer

Maßnahmenpaket „Fit for 55”

In Bezug auf den European Green Deal bzw. das „Fit for 55“-Paket hat das Bundesgremium zu einer Reihe von Themenbereichen Stellungnahmen abgegeben. Hier die relevantesten im Überblick:

  • EU-Energiesteuer-Richtlinie: Strukturierung von Steuersätzen nach Umweltverträglichkeit
  • Effort Sharing Regulation: Richtlinie zur Lastenteilung – Vorgabe von Jahreszielen für Treibhausgasemission
  • RED III – Renewable Energy Directive: Richtlinie betreffend EU-Ausbauziele und Erneuerbaren-Anteile
  • Alternative Kraftstoffe Infrastruktur Richtlinie: Zielvorgaben für E-Ladeinfrastruktur
  • Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM): CO2 Grenzausgleichssystem
  • Energieeffizienz Richtlinie: Energieeffizienzmaßnahmen und -ziele
  • CO2-Standards für PKW und leichte Nutzfahrzeuge

Weitere Infos unter: „Fit for 55“-Paket

Lieferkettengesetz

2022 beabsichtigt die EU-Kommission einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorzulegen. Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, auch im Bereich des Umweltschutzes, der Arbeitnehmerrechte sowie der Gesundheit Verantwortlichkeiten zu schaffen, die von jeweiligen Firmen (ab einer bestimmten Größe) eingehalten werden müssen. In Deutschland gibt es ein derartiges Lieferkettengesetz bereits, hierzulande wurden die Rufe zuletzt ebenfalls lauter.

Förderungen

Als bewährtes Tool steht auch 2022 im Servicebereich auf wko.at der Förderungs-Finder zur Verfügung. Damit geht‘s mit wenigen Klicks zur jeweils passenden Unterstützung für das Unternehmen: Förderungen finden | WKO Service

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