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Donnerstag, 25. April 2024
PV-Branche muss weiter warten

EAG steckt im Politstau

Photovoltaik Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 22.12.2021 | |  Branche, Wissen
PVA-GF Vera Immitzer sieht die Solarbranche beim EAG unverständlicherweise weiterhin zum Warten gezwungen. PVA-GF Vera Immitzer sieht die Solarbranche beim EAG unverständlicherweise weiterhin zum Warten gezwungen. (© FotoWeinwurm) Es scheint, als wäre die sommerliche Euphorie, die nach dem Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gerade auch in der Photovoltaik-Branche herrschte, verfrüht gewesen. Denn während manche Teilbereiche des EAG bereits umgesetzt sind, lässt das so wichtige neue Fördersystem weiter auf sich warten – entgegen allen ursprünglichen Ankündigungen nicht nur im Bereich der Marktprämien, sondern auch bei der vermeintlich einfacher zu realisierenden Investförderung. Dass die PV-Branche darüber „not amused“ ist, liegt auf der Hand.

Das bestätigt auch Vera Immitzer, Geschäftsführerin das Bundesverbands PV Austria: „Die Verordnung zur Investitionsförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher ist nach wie vor in politischer Abstimmung zwischen den Regierungsparteien. Dass der angekündigte und gesetzlich vorgeschriebene Fördercall dieses Jahr noch stattfindet kann, ist damit beinahe ausgeschlossen”, ärgert sie sich. Es werde daran gearbeitet, dass dieses Jahr zumindest noch die Begutachtung starten kann. Wann die Investitionsförderung nach dem EAG dann tatsächlich starten wird, könne man zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen.

„Im Bereich der Marktprämienförderung wird das EAG aktuell überarbeitet, um die Freigabe seitens der Europäischen Kommission zu erhalten. Der PV-Bereich sollte davon jedoch unberührt bleiben”, so Immitzer. Mit einem ersten Förderdurchgang der Marktprämie könne somit frühestens im Sommer gerechnet werden.

Ministerin vertröstet

Bei einer Aussprache im Umweltausschuss Anfang Dezember hielt Umweltministerin Leonore Gewessler fest, dass die Verordnung für das EAG derzeit in der Bundesregierung verhandelt werde. Die Notifizierung einzelner Bereiche des Gesetzes durch die Europäische Kommission sei sehr weit fortgeschritten (Anm.: Die EU-Kommission hatte u.a. beanstandet, dass bei den Marktprämien für Win- und Wasserkraft keine wettbewerbliche Ausschreibung vorgesehen war – daher steht seit längerem eine eventuell erforderliche Novelle des EAG im Raum). Davon unbetroffen sei die Einführung von Energiegemeinschaften.

E-Wirtschaft begrüßt Einigung auf EAG-Novelle

Die die Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes Mitte Dezember wurde von der E-Wirtschaft begrüßt. „Für den Start des Erneuerbaren-Ausbau im nächsten Jahr, sind das sehr gute Nachrichten“, sagte Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft.

Michael Strugl begrüßte die Novelle, betonte aber, dass es mehr brauche als ein Ausbau-Gesetz, damit das Projekt Erneuerbaren-Ausbau gelingen kann.

Die wesentlichen Züge des Pakets – die differenzierte Förderkulisse, die Definition technologiespezifischer Ausbaupfade, die einen gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt, und die Einführung einer wettbewerbsorientierten Marktprämie – sind weiterhin erhalten geblieben. Gleichzeitig gelang es, das Gesetz wie gefordert an die europarechtlichen Notwendigkeiten anzupassen.

Eine wichtige Neuerung, die die E-Wirtschaft ebenfalls begrüßt, gibt es im Bereich der Ökostromfinanzierung: Neben dem Ökostromförderbeitrag wird nun im kommenden Jahr auch die Ökostromförderpauschale ausgesetzt. „Angesichts der massiv steigenden Energiepreise ist das eine sinnvolle Maßnahme um Verbraucher zielgerichtet zu entlasten ohne dabei direkt in den an sich gut funktionierenden Markt einzugreifen“, sagt Strugl.

Besonders erfreulich aus Sicht der E-Wirtschaft ist, dass im Zuge des Beschlusses breiter politischer Konsens mit Regierung und Opposition hergestellt werden konnte. Michael Strugl: „Energiepolitik – und insbesondere Erneuerbaren-Ausbau – kann nur gelingen, wenn alle Kräfte an einem Strang ziehen. Wir hoffen, dass das neue Gesetz nun auch bei der Europäischen Kommission noch dieses Jahr Zustimmung findet.“ Der endgültige Beschluss im österreichischen Parlament kann somit im Jänner erfolgen. Das Gesetz bilde die Grundlage für eine Reihe von Verordnungen, die Laufe des kommenden Jahres folgen müssten.

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