HV: „Flächendeckende 2G-Kontrollen im Handel sind undenkbar“

Basierend auf wissenschaftlichen Studien (die besagen, dass der Handel kein Corona-Hotspot war und ist), stellt sich für den Handelsverband angesichts der hochinfektiösen Omikron-Variante nicht die Frage, „ob“ der Handel offenbleibt, sondern nur „wie“ er offenbleibt. „Um den Einkauf noch sicherer zu machen, wäre als gelindere Maßnahme zu einer Schließung etwa die Wiedereinführung der 10m² pro Kunde-Regelung als Ultima Ratio denkbar“, sagt Handelsverband GF Rainer Will.
Stichprobenartige 2G-Kontrolle erfolgreich
Die ersten Einkaufstage nach dem harten Lockdown hätten erneut gezeigt, dass stichprobenartige Kontrolle für Ungeimpfte abschreckend genug seien – „es wurden bei Anhaltungen de facto keine Menschen ohne Impfzertifikat angetroffen“, berichtet Will. Dennoch habe der Salzburger Landeshauptmann Haslauer angekündigt, dass es ab Jänner eine 2G-Kontrollverpflichtung im Handel geben soll.
Flächendeckende 2G-Kontrollen im Eingangsbereich der Geschäfte seien jedoch undenkbar. Will meint: „Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die ein Geschäftslokal im Non-Food Handel betreten, gustieren nur und kaufen nicht. Eintrittskontrollen würden für viele geimpfte oder genesene Spontankäufer eine zu mühsame Eintrittsbarriere darstellen. Zudem müsste für Eingangskontrollen zusätzliches Personal eingesetzt werden, was sich die Händler angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage derzeit schichtweg nicht leisten können. Eine Intensivierung der 2G-Kontrollen im Handel ist bei einer weiteren Ausbreitung von Omikron maximal an der Kassa denkbar. In diesem Fall würde sich zumindest der zusätzliche Personalbedarf in Grenzen halten. “
HV begrüßt Entschärfung der Quarantänevorgaben bei Omikron-Kontakt
Entscheidend sei überdies ein rascher bundesweiter Ausbau der PCR-Testkapazitäten. „Die heimischen Händler unterstützen hierbei bestmöglich“, sagt Will und: „Wir haben unsere Branchenempfehlungen bereits vergangene Woche an die Bundesregierung übermittelt und dabei auch eine Entschärfung der Quarantänevorgaben bei Omikron-Kontakt gefordert. Dies wurde mittlerweile erfreulicherweise vom Gesundheitsministerium umgesetzt: Ein Freitesten ist nun bereits am fünften Tag der Quarantäne möglich. Ansonsten beträgt die Quarantänedauer zehn Tage.“
Nichts ist undenkbar. Man muss halt wollen auch.