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Freitag, 29. März 2024
Beitrag zu Klimaschutz und Förderung der Elektromobilität

Wohnungseigentumsgesetz: Novelle bringt „Right-to-Plug”

Energiezukunft Elektromobilität | Wolfgang Schalko | 22.12.2021 | |  Wissen
(© BMK) Mit einem Maßnahmenbündel will die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes einen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor sowie zur Förderung des emissionsfreien Individualverkehrs leisten. Dazu gibt es Neuerungen im Bereich des Änderungsrechts der einzelnen Eigentümer, bei den Voraussetzungen für Beschlüsse und bei der Rücklage. Rechtliche Hürden würden derzeit noch die Installation von Ladestationen in Eigentumsobjekten erschweren.

Daher sollen die Rahmenbedingungen im Wohnungseigentumsrecht hierfür aber auch für den Einbau von Einzel-Solaranlagen, Beschattungsvorrichtungen und einbruchsicheren Türen sowie für barrierefreie Ausgestaltungen erleichtert werden. Schließlich sollen durch eine Erleichterung der Willensbildung und einer Mindestdotierung für Rücklagen optimierte Voraussetzungen für die Erhaltung, aber auch für die Verbesserung von Gebäuden vor allem in wärme-, klima- und energietechnischer Hinsicht geschaffen werden. Das Gesetz soll in mehreren Schritten ab Jahresbeginn bis 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Die in der Regierungsvorlage ursprünglich geplanten Änderungen bei früheren Parifizierungen von Geschäftsräumlichkeiten wurden im Begutachtungsverfahren von mehreren Seiten kritisiert. Das Justizressort fand gemeinsam mit Experten der Stadt Wien eine praktikable Lösung für die geäußerten Kritikpunkte. Diese wurde mittels Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Damit können Wohnungseigentümer solcher Geschäftsräume bis Ende 2024 eine Neufestsetzung des Nutzwerts oder Jahresmietwerts beantragen.

Der Klimawandel müsse auf allen Ebenen bekämpft werden, begrüßte Justizministerin Alma Zadić die Novelle. Dafür sei der Ausstieg aus fossilen Energieträgern Richtung Elektromobilität notwendig. Dies setze eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur voraus. Mit der Novelle würden letzte Hürden für diesen Umstieg genommen.

E-Wirtschaft begrüßt „Right-to-Plug“

Aus Sicht von Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, braucht es bei der Ladeinfrastruktur noch weitere Verbesserungen.

Lange Zeit stellte die Errichtung von privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern vor enorme juristische Herausforderungen. Mit der Novelle des WEG ändert sich das nun – brauchte es bislang die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, gibt es nun ein Recht auf die Errichtung einer langsamen Ladestation (Right-to-Plug). Diese kann nur durch einen begründeten Einspruch verhindert werden. Außerdem sind künftig qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse mit nur einem Drittel der Wohnungseigentumsanteile möglich.

„Für die österreichische E-Wirtschaft ist das eine richtungsweisende Entscheidung. Der rasche Ausbau der Elektromobilität und der dafür notwendigen Infrastruktur leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung unserer Energie- und Klimaziele“, sagte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft. „Der Mobilitätsplan des Bundesministeriums für Klimaschutz sieht vor, dass der Anteil der E-Fahrzeuge im PKW-Bereich bis 2030 auf 30 Prozent steigen soll. Wir sprechen also von mehr als einer Million Fahrzeuge, die dann über unsere Straßen rollen – und geladen werden wollen“, erklärt Schmidt. „Noch sind wir nicht dort – aber wir wissen, dass die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz oder zu Hause bei der Entscheidung für ein E-Auto eine wichtige Rolle spielt.“

Aus Sicht der E-Wirtschaft braucht es aber auch im Bereich der öffentlichen Ladestationen Verbesserungen: Um das öffentliche Laden stärker an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen, muss rasch die Abrechnung nach kWh – also nach geladener Energiemenge – ermöglicht werden. Derzeit fehlen jedoch die rechtlichen Grundlagen. Österreichs E-Wirtschaft fordert deshalb rasche und praxistaugliche Änderungen im Bereich des Maß- und Eichrechts zur Ermöglichung kWh-basierter Ladeangebote im öffentlichen Raum. Angesichts der enormen wirtschaftlichen und technologischen Dynamik im Bereich Elektromobilität ist jedoch darauf zu achten, dass die bisher getätigten Investitionen in den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur im Hinblick auf eine breitflächige Versorgung mit Ladestationen weiterhin im Einsatz bleiben können.

In Bezug auf die benötigte Strommenge sieht sich die österreichische E-Wirtschaft aber bereits jetzt gut für das bevorstehende Wachstum im Bereich der E-Mobilität gerüstet: Nach eigenen Schätzungen würde ein E-Auto-Anteil von 30 Prozent am PKW-Bestand den Strombedarf nur um knapp 4 Prozent oder 3 Terawattstunden erhöhen. Selbst eine vollständige Umstellung aller PKWs wäre mit einem Mehrbedarf von 14 Prozent oder 10 Terawattstunden aus heutiger Sicht zu bewältigen.

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