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Donnerstag, 25. April 2024
Bundessparte handelt fordert klare Abgrenzung der Zuständigkeiten

2G-Kontrollpflicht: Innenministerium kündigt Aktion scharf an

Hintergrund | Dominik Schebach | 10.01.2022 | |  
Innenminister Gerhard Karner (r.) kündigte bei einer Pressekonferenz am 10. Jänner 2022 gemeinsam mit dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Ruf (m.) und dem stellvertretenden Direktor des Bundeskriminalamts, Manuel Scherscher verstärkte Polizeikontrollen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie an. Innenminister Gerhard Karner (r.) kündigte bei einer Pressekonferenz am 10. Jänner 2022 gemeinsam mit dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Ruf (m.) und dem stellvertretenden Direktor des Bundeskriminalamts, Manuel Scherscher verstärkte Polizeikontrollen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie an. (© BMI/Jürgen Makowecz) Die neue COVID-19-Schutzverordnung ist nun durch den Hauptausschuss des Parlaments. Zwar wurde die ab morgen geltende Verordnung noch nicht offiziell veröffentlicht, dafür hat Innenminister Gerhard Karner bereits eine „Aktion scharf  gegen Unbelehrbare“ angekündigt – samt verstärkter Kontrollen im Handel. Handelsobmann Rainer Trefelik sieht allerdings diese Kontrollverpflichtung für den Handel als herausfordernd an, und will bei einem runden Tisch im Innenministerium Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde heute im Hauptausschuss die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit neuen Corona-Maßnahmen genehmigt. Die Maskenpflicht im Freien und die 2G-Kontrollen im Handel etwa gelten somit ab 11. Jänner und sind vorerst bis 20. Jänner 2022 befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte und weitere Bestimmungen der Verordnung werden erneut bis 20. Jänner verlängert. Innenminister Gerhard Karner schlägt dennoch einen scharfen Ton an. „Drei wichtige Maßnahmenpakete zur Eindämmung der Omikron-Variante und zur Schaffung der notwendigen Widerstandsfähigkeit für die kritische Infrastruktur sollen die Ausbreitung des Corona-Virus einbremsen“, erklärte Innenminister Gerhard Karner bei einem Pressetermin mit dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Ruf und dem stellvertretenden Direktor des Bundeskriminalamts, Manuel Scherscher, am 10. Jänner 2022 in Wien. „Deshalb werden die Polizeikontrollen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verstärkt, es werden die Quarantänebestimmungen neu geregelt und die Schutzmaßnahmen durch eine FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet.“

Karner kündigte in diesem Zusammenhang verstärkte Kontrollen der neuen Quarantäneregel durch die Polizei an. Dies gebiete allein Fairness gegenüber jenen Menschen, die sich an die Einschränkungen halten, wie der Innenminister betonte: „Es wird deshalb eine Aktion scharf gegen Unbelehrbare und eine Aktion Fairness gegenüber jenen Menschen geben, die die Maßnahmen mittragen.“ Der Schwerpunkt der Kontrollen werde auf die Gastronomie, den Handel und touristische Hotspots gelegt, sagte Karner, „wobei sich die Polizei als Partner der Unternehmen sieht, denn aus meinen Gesprächen mit Polizistinnen und Polizisten weiß ich, dass sich ganz viele Betriebe an die Regeln halten, umso größer ist der Unmut über einige wenige ‚schwarze Schafe‘, die nichts davon halten.“

Generaldirektor Ruf ergänzte, dass mit den Leitern der Sicherheitsbehörden, das seien die Landespolizeidirektorin und die Landespolizeidirektoren, die Bezirkshauptleute und die Magistratsdirektoren, ein abgestimmtes Vorgehen besprochen worden sei. „Die tragenden Säulen des Konzepts sind einerseits der Einsatz der Bereitschaftseinheiten sowie spezielle Polizeistreifen in jedem Bezirk, die ausschließlich für Kontrollen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vorgesehen sind“, sagte der Innenminister. „Andererseits werden Polizistinnen und Polizisten in Zivil den Handel kontrollieren und drittens wird im Rahmen der Initiative ‚GEMEINSAM.SICHER‘ eine Handlungsempfehlung für Handelsunternehmerinnen und -unternehmer verteilt, in der nachzulesen ist, wie man Kontrollen sicher umsetzen, Fälschungen von Nachweisen erkennen oder mit renitenten Kunden umgehen kann.“

Klare Vorgaben gefordert

Handelsobmann Rainer Trefelik reagiert skeptisch auf die Ankündigung aus dem Innenministerium: „Zum Beispiel ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Handel nicht zumutbar, sämtliche Fälschungen von Impfzertifikaten und Genesungsbescheinigungen zu erkennen und zu prüfen.“

Hier hakt Handelsobmann Rainer Trefelik ein, denn der Handel könne nicht die Aufgaben der Polizei übernehmen: „Die Kontrollen sind natürlich mit Zusatzaufwand verbunden und werden von Betrieb zu Betrieb anders aussehen. Denn flächendeckend Securitas-Personal am Eingang einzusetzen ist nicht drinnen. Das können sich die Handelsbetriebe gerade angesichts der derzeit rückläufigen Besucherfrequenz nicht leisten.“ Damit die Durchführung für die Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machbar sei, brauche es daher unbedingt eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten. Es müsse klar sein, was in den Aufgabenbereich des Handels und was in den Aufgabenbereich der Polizei falle. So sei es Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Handel unzumutbar, Fälschungen von Impfzertifikaten und Genesungsbescheinigungen zu erkennen und zu prüfen.

Die konkreten Vorschläge zur Umsetzung der 2G-Kontrollen will der Handelsobmann bei einem morgen, Dienstag, geplanten Gesprächstermin mit dem Innenministerium einbringen. Zum Beispiel kann sich Trefelik eine Bändchen-Lösung nach deutschem Vorbild vorstellen. „Das würde den Kontrollaufwand im Rahmen halten“, sagt Trefelik, der außerdem daran erinnert, dass den Daten der AGES zufolge so gut wie keine Ansteckungen beim Shoppen passieren und der Handel sicher sei.

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