Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Donnerstag, 25. April 2024
HV zu Einstellung des Contact Tracings in manchen Bundesländern

„Einstellen des Contact Tracings darf nicht auf Unternehmer abgewälzt werden“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 25.01.2022 | |  
Angesichts der Zahl an Corona-Neuinfektionen ist in manchen Bundesländern das Contact-Tracing nur noch eingeschränkt möglich. (Bild: Pixabay) Angesichts der Zahl an Corona-Neuinfektionen ist in manchen Bundesländern das Contact-Tracing nur noch eingeschränkt möglich. (Bild: Pixabay) In manchen österreichischen Bundesländern ist das Contact Tracing angesichts der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen nur noch eingeschränkt möglich. Einen formalen Absonderungsbescheid gibt es also nicht mehr für alle Kontaktpersonen. Das habe Konsequenzen für Arbeitnehmer und -geber und stelle „eine untragbare Situation dar“, sagt der Handelsverband.

Angesichts der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen ist in manchen Bundesländern das Contact-Tracing nur noch eingeschränkt möglich. Die Erhebungen von Kontaktpersonen erfolgen oftmals nur noch in besonders gefährdeten Einrichtungen wie Altersheimen oder Schulen. Positiv getestete Personen werden aufgefordert, eigeninitiativ ihre Kontaktpersonen zu informieren. Eine formalen Absonderungsbescheid erhalten die Kontaktpersonen in diesem Fall aber nicht.

Die Folge: „Eine untragbare Situation für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Handelsangestellte, die naturgemäß nicht auf Homeoffice ausweichen können, und als Kontaktperson nicht behördlich abgesondert werden, müssten theoretisch weiter arbeiten. Eine freiwillige Absonderung ist natürlich sinnvoll, um nicht potentiell noch weitere Personen anzustecken. Arbeitgeber erhalten in diesem Fall aber keinen Kostenersatz vom Bund, da der betreffende Arbeitnehmer eben nicht behördlich unter Quarantäne gestellt wird“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Will fordert: „Das Einstellen des Contact Tracings darf nicht auf die Unternehmer abgewälzt werden. Arbeitgeber müssen auch für Kontaktpersonen, die nicht formal behördlich abgesondert werden, einen Kostenersatz vom Bund erhalten.“

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden