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Dienstag, 16. April 2024
Editor's ChoiceMit Unterstützung des Bundesministeriums

Reparaturbonus startet im Frühjahr

Hintergrund | Julia Jamy | 08.02.2022 | | 2  Wissen
Der Reparaturbonus in der Höhe von 130 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre wird voraussichtlich im März/April starten. Der Reparaturbonus in der Höhe von 130 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre wird voraussichtlich im März/April starten. (© kel) Bald ist es soweit: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten durch eine bundesweite Förderung in der Höhe von 130 Mio. Euro bis zum Jahr 2026. Ziel ist es, die Nachfrage für die heimischen Reparaturbetriebe zu steigern und die Anzahl von Elektrogeräten, die eigentlich noch repariert werden können, im Müll zu senken. Der Start der österreichweiten Förderaktion ist im März/April 2022 geplant.

Wie die Kommunikationselektroniker – die federführend an der Ausgestaltung des Reparaturbonus beteiligt waren – heute in einem Schreiben mitteilten, kann die Förderung von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und beträgt voraussichtlich 50% der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Dazu ist es notwendig, sich über die Förderungs-Website einen Bon herunterzuladen und diesen im Reparaturbetrieb vorzuweisen. Bezahlt wird dann nur noch die Differenz zur Förderung. Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons heruntergeladen und eingelöst werden.

Teilnahmebedingungen

Bundesberufsgruppenobmann Martin Karall freut sich über die Unterstützungsmaßnahme für die Kommunikationselektroniker und hofft auf rege Beteiligung der Mitgliedsbetriebe.

Um als Reparaturbetrieb an dieser Aktion teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung auf der Förderungs-Website erforderlich. Voraussetzung dafür ist eine Niederlassung in Österreich, sowie eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik (Anm.: Wer keine aktive Berechtigung in den genannten Gewerken besitzt, aber die Voraussetzungen dafür erfüllt und an der Förderaktion partizipieren möchte, kann diese Gewerbeberechtigung noch rechtzeitig anmelden).

Nach erfolgter Registrierung erscheinen der Firmenname und die Kontaktdaten auf der Förderungs-Website und ist somit auch für Kunden sichtbar. Mitgliedern eines österreichischen Reparaturnetzwerks oder eines Reparaturführers, wird die Teilnahme als Reparaturbonus-Betrieb voraussichtlich ebenfalls dort angezeigt werden. Sobald ein Kunde einen Bon eingelöst hat, kann die Gültigkeit des Bons über die Förderungs-Website geprüft werden. Die Refundierung der Förderbeträge für die durchgeführten Reparaturen, werden ebenfalls dort beantragt. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich monatlich.

Die Palette der geförderten Produkte umfasst fast alle elektrischen und elektronischen Geräte, welche von Privatpersonen im Haushalt und Garten genutzt werden. Dazu zählen Küchen- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Gartengeräte, IT- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit. Eine Liste von förderfähigen Geräten wird noch veröffentlicht.

Die Registrierung als Partnerbetrieb wird voraussichtlich ab Anfang März 2022 möglich sein.

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Kommentare (2)

  1. Warum wird die korrekte Abrechnung wieder dem Händler bzw. der Werkstatt zugeschoben? Bis jetzt musste der Kunde die Rechnung einreichen (zumindest in einigen Bundesländern) und das hat immer gut funktioniert.

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