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Freitag, 29. März 2024
Scheichelbauer-Schuster: „Jetzt Corona-Fesseln für Betriebe lockern“

Gewerbe und Handwerk fordert Ende der 3G-Kontrollpflicht

Hintergrund | Julia Jamy | 14.02.2022 | | 1  
„Es ist höchste Zeit, das Dickicht an Corona-Regelungen zu durchforsten, damit sich die Betriebe wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“, so Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster. „Es ist höchste Zeit, das Dickicht an Corona-Regelungen zu durchforsten, damit sich die Betriebe wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“, so Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster. (© WKÖ) Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer (WKO) will die Verantwortung für die 3-G-Kontrollen bei körpernahen Dienstleistungen in Zukunft nicht mehr bei den Unternehmen sehen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht, der hohen Impfquote in der Bevölkerung und der niedrigen Zahl an Intensivpatienten und -patientinnen könne „die 3-G-Kontrolle nicht mehr bei den Betrieben liegen“, so Bundessparten-Obfrau Renate Scheichelbauer-Schuster heute in einer Aussendung.

„Quer durch Europa fallen die harten Corona-Maßnahmen. Jetzt ist der Zeitpunkt, auch in Österreich Riesenschritte in Richtung Freiheit zu setzen und die Corona-Fesseln für Betriebe und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu lockern. Immerhin bestätigen zahlreiche Experten, dass es mit Omikron zu keiner Überlastung unseres Gesundheitssystems kommen wird“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ.

Die zu Beginn der Woche angekündigten Lockerungen „sind gut und richtig, können aber erst der Anfang gewesen sein“, so Scheichelbauer-Schuster. Es brauche dringend die Perspektive, dass die 3G-Kontrollpflicht der Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der körpernahen Dienstleister wegfällt. „Nachdem der Immunisierungsgrad der Bevölkerung mittlerweile sehr hoch ist, sich die Zahl der Corona-Intensivpatienten auf konstant niedrigem Niveau bewegt und Impfen nun eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerpflicht ist, kann die Kontrolle nicht bei den Betrieben liegen. Da müssen die zuständigen Sicherheitsbehörden die Kontrolle anstelle der Unternehmerinnen und Unternehmer wahrnehmen.“

Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass nach der jetzigen Rechtslage bei Zusammenkünften von mehr als 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten weiterhin 2G sowohl indoor auch als auch outdoor vorgeschrieben ist. „Auch hier muss 2G fallen“, so Scheichelbauer-Schuster, die abschließend betont: „Es ist höchste Zeit, das Dickicht an Corona-Regelungen zu durchforsten, damit sich die Betriebe wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“

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Kommentare (1)

  1. Jetzt wo es sowieso vorbei ist, melden sich auf einmal alle Superheld:Innen zu Wort!
    Wo war der Einsatz für die Zwangsmitglieder als wir es wirklich brauchten?
    Wochenlanger Ausschlluss von einem Drittel unserer Kunden und die Freistellung von Mitarbeitern für schikanöse Kontrollen. Herr Will vom Handelsverband war der Einzige, der den Schneid hatte seine Stimme zu erheben.

    5

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