@-Insider zur 1. Novelle der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Nach der Ankündigung der Wiedereinführung der Maskenpflicht am 19. März hat es bis zum Nachmittag des 23. März gedauert, bis das Gesundheitsministerium auch die entsprechende Verordnung erlassen hat. Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller hat deswegen einen @-Insider veröffentlicht, um den Elektro- und Einrichtungsfachhandel über die neuen COVID-Schutzmaßnahmen zu informieren.Lesen Sie hier die Aussendung von Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Kurzem wurde die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung veröffentlicht. Ab morgen, 24.3.2022 gilt im Handel wieder eine generelle Maskenpflicht für alle Kundinnen und Kunden.
Muster eines Aushangs für Händler
Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Die Maskenpflicht gilt auch beim Betreten von Arbeitsorten, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (z.B. Trennwände oder Plexiglaswände; sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Maßnahmen wie das Bilden von Teams).
Wir sind derzeit in intensiver Abklärung noch bestehender Unklarheiten. Bitte beachten Sie allfällige bundeslandspezifische Regelungen und informieren Sie sich auch bei unserem Infopoint auf www.wko.at/corona, der laufend aktualisiert wird.
Euer Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller
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