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Donnerstag, 25. April 2024
Countdown zum ersten Fördercall läuft

Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher: die Eckdaten im Überblick

Photovoltaik Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 14.04.2022 | Downloads | | 6  Wissen
Ab kommender Woche stehen zunächst 100 Mio. Euro an Unterstützung für den Bau neuer PV-Anlagen zur Verfügung. Ab kommender Woche stehen zunächst 100 Mio. Euro an Unterstützung für den Bau neuer PV-Anlagen zur Verfügung. (© PV Austria) In einer Woche, am 21. April, startet der erste Fördercall für Investitionszuschüsse für Photovoltaik & Stromspeicher im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Ab 17 Uhr können auf der Website der OeMAG entsprechende Anträge eingebracht werden. Für PV-Anlagen gibt es bis zu 285 Euro pro kWp, für Stromspeicher 200 Euro pro kWh.

Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 21.04.2022, 17:00 Uhr MEZ eingebracht werden. Förderstelle ist die OeMAG, Förderanträge können ausschließlich über die OeMAG-Homepage www.oem-ag.at abgewickelt werden.

Nach Beginn der Ticketziehung am 21.04.2022 ist die Vervollständigung bei Einreichung am 21. April erst ab dem Folgetag (18 h später) möglich. Förderanträge ab dem zweiten Tag des Fördercalls können sofort mit der Vervollständigung des Antrags fortsetzen. Der Förderantrag ist innerhalb von 168 Stunden (7 Tage) ab Ticketziehung zu vervollständigen.

Bei der Antragstellung erfolgt eine Kategoriezuteilung (A, B, C oder D), die für die Reihungskriterien maßgeblich ist: Für Kategorie A (0,01 – 10 kWp) können Tickets zwischen 21.04.2022 und 19.05.2022 gezogen werden, die Reihung erfolgt gemäß Einreichzeitpunkt („first-come-first-served”– bzw. Windhund-Prinzip). Für die Kategorie B (> 10 – 20 kWp), Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp) ist eine Ticketziehung zwischen 21.04.2022 und 02.06.2022 möglich, relevante Kriterien sind Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt. Es ist die Höhe, der für das Vorhaben benötigten, öffentlichen Finanzierung in Euro pro kWp (bezogen auf den jeweiligen Fördersatz laut EAG-Investitionszuschüsseverordnung) einzugeben. Die Förderanträge werden – mit Ablauf der Antragstellung – nach diesem Kriterium aufsteigend gereiht. Förderanträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp werden zuerst gereiht, bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt. Achtung: Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrages nicht mehr verändert werden! Und sollte die Leistung in kWp im Ticket nicht mit der Kategorie übereinstimmen, muss ein neues Ticket innerhalb des Fördercalls gezogen und damit ein neuer Antrag eingereicht werden.

Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich, ebenso sind Stromspeichererweiterungen nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (wobei der Speicher größer 50 kWh errichtet werden draf, jedoch davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt werden).

Der Investitionszuschuss ist grundsätzlich anwendbar für:

  • PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
  • neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
  • natürliche und juristische Personen
  • Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beginn der Arbeiten noch nicht begonnen wurde (Definition lt. VO) und alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen vorliegen

Fördersätze und -volumen

Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt:

  • Kategorie A: 285 €/kWp (fixer Fördersatz)
  • Kategorie B: 250 €/kWp (maximal – zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp)
  • Kategorie C: 180 €/kWp (maximal – zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp)
  • Kategorie D: 170 €/kWp (maximal – zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp)
  • Stromspeicher: 200 €/kWh (fixer Fördersatz)

Fördermittel:

  • Kategorie A: 40 Mio. Euro
  • Kategorie B: 20 Mio. Euro
  • Kategorie C: 20 Mio. Euro
  • Kategorie D: 20 Mio. Euro

Innovative PV-Anlagen erhalten einen Zuschlag von 30%. Als Innovative PV-Anlagen zählen u.a. gebäudeintegrierte Anlagen, schwimmende Anlagen, Anlagen als Parkplatzüberdachung, Anlagen an Lärmschutzwänden und –wällen sowie Staumauern oder bestimmte Agri-Photovoltaikanlagen.

Anlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche oder einer Fläche im Grünland erhalten einen Abschlag von 25% auf den Fördersatz (mit einer Reihe von Ausnahmen, wie z.B. Agri-Photovoltaikanlagen, Anlagen auf Deponieflächen oder Altlasten sowie Anlagen auf Bergbau- oder Infrastrukturstandorten).

Einen Leitfaden der OeMAG zur Antragstellung sowie die ausführlichen FAQs des Klimaschutzministeriums finden Sie beigefügt als PDF-Dateien.

Downloads
OEMAG Leitfaden Antragstellung
FAQ Klimaschutzministerium
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Kommentare (6)

  1. Ist nur für Energiekonzerne zugeschnitten dieses NEUE EAG Gesetz.Verarschung pur,Bürokratie mal 5,typisch für Österreich halt !!!!

  2. So wie Wolfgang vom 15.April schreibt . Ich will mich nicht weiter darüber auslassen ,sonst werde ich noch ausfällig.
    Die Energiewende ist doch kein stop & go Rennen .

  3. Bei so einem Fördersystem muss man sich als gelernter Österreicher fragen, wem hilfts und was will man verhindern. Der Zugang für Otto Normalverbraucher ist sicher schwieriger geworden.
    Wieso bleibt mann nicht bei der Klimafondsförderung, die kannte man und war händlbar. Ein Unding ist sowiso das Speicher alleine nicht mehr gfördert werden. Viele Kunden wollen zuerst sehen wie funktioniert meine PV, welchen Überschuss erzeuge ich und wie groß soll mein Speicher sein. Das Ding kostet ja nicht wenig Geld.

  4. Wem fällt sowas ein? Brauchen wir eine Energiewende oder ein „Windhundrennen“??? So einen Quatsch habe ich noch nicht gesehen. Wenn ich meine PV in Ruhe planen und beim Lieferant bestellen will ist das unmöglich. Ich werde mit einer nie gesehenen Administration belegt (siehe oben) und mein Lieferant muß sich zerreißen um irgendwelche Zugangspunkte und Materialien zu bekommen, am besten innerhalb von 7 Tagen…. Sorry, aber da könnts mich beim Götz-Zitat wiederfinden mit Eurer Energiewende

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