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Freitag, 29. März 2024
Telekom-Kommentar E&W 6/2022

Mehr Wettbewerb

Telekom | Dominik Schebach | 05.06.2022 | Bilder | |  Meinung
Es ist eine bisher wenig beachtete Folge des neuen Telekommunikationsgesetzes von 2021, aber das neue Gesetzeswerk schafft die Voraussetzung für einen leichteren Anbieterwechsel. Genauer gesagt, jener Teil des TKG, welcher nun mit 1. Mai in Kraft getreten ist. Denn nun löst der Antrag auf Rufnummern-Mitnahme, samt Abschluss eines neuen Vertrags, automatisch eine Kündigung beim bestehenden Mobilfunkanbieter aus – außer der Kunde entscheidet sich aktiv dagegen.

Laut RTR wurden bisher rund 270.000 Rufnummern pro Jahr portiert. Dazu musste in jedem Fall der Antrag zur Übertragung der Rufnummer mit NÜVI-Abfrage sowie die Kündigung beim bestehenden Mobilfunkbetreiber getrennt erfolgen. Mit dem §119 des neuen TKG von 2021 hat sich das nun geändert. Dort heißt es nun: „Der Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem bestehenden Anbieter endet automatisch nach Abschluss des Wechsels.“ Im TKG finden sich noch einige weitere Regelungen, welche den Mobilfunkkunden zusätzlich absichern, sollte der Wechsel zwischen den Anbietern aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommen. Aber im Endeffekt ist das der entscheidende Satz.

Es wird spannend zu beobachten sein, welche Auswirkungen dies auf den Markt haben wird. Wird es in Zukunft mehr Vertragsoptimierer geben, die für ein paar Euro im Jahr sofort den Tarif wechseln? Oder werden die Folgen dieser Veränderung erst langsam bei den Endkunden durchsickern? Und wie werden die Netzbetreiber reagieren? Ich gehe davon aus, dass Diskontanbieter und Vergleichsportale hier Druck machen werden, schließlich ist das ihr täglich Brot. Der Wettbewerb wird also härter. Die Netzbetreiber und der Fachhandel können aber kaum mit den billigeren Tarifen dagegenhalten, sondern werden nur mit attraktiveren Gesamtpaketen und Service punkten können. Diese Pakete müssen überzeugend sein und sie müssen in Zukunft noch besser an die Endkunden vermittelt werden. Denn, wie ein Vertreter eines Netzbetreibers erklärte: „Man kann die Kunden nicht zwingen, bei einem Provider zu bleiben. Man muss sie überzeugen.“

Und dieses Überzeugen wird in Zukunft immer wichtiger, wenn sich der Markt noch stärker zweiteilt. Auf der einen Seite werden die Diskonter, bzw. deren Kunden stehen, die sich jeweils auf einen einzelnen Aspekt (den Preis) konzentrieren und sich ansonsten ihr Paket an Kommunikationsdiensten bestehend aus Mobilkommunikation, Internet, TV usw. selbst zusammenstellen. Auf der anderen Seite befinden sich die klassischen Full-Service-Provider und deren Kunden, die eben nicht Stunden mit der Optimierung ihres Kommunikationsportfolios verbringen wollen und sich deswegen an ihren Telekom-Fachhändler wenden. Für Zweifel an der Lebensberechtigung des Telekom-Fachhandels besteht also kein Grund. Aber die Rolle des Fachhandels wird sich weiterentwickeln. Die Beratungsleistung wird einen höheren Stellenwert erhalten und mit einem Mobilfunkvertrag wird es in Zukunft immer weniger getan sein. Vielmehr wird es darum gehen, den Kunden ein Gesamtpaket zu vermitteln. – Und wie immer gilt, nur zufriedene Kunden sind die perfekten Werbeträger.

 

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