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Freitag, 19. April 2024
Klarheit bei Flächenausweisungen und straffere Genehmigungsverfahren

EEÖ: UVP-Novelle wichtiger Baustein für beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien

Energiezukunft | Wolfgang Schalko | 27.07.2022 | |  Wissen
(© IG Windkraft) Diese Woche ging der Entwurf zur UVP-Novelle in (achtwöchige) Begutachtung und damit ein wichtiger Baustein, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzubringen. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) bewertet eine Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als weiteren wichtigen Schritt für einen wirksamen und zügigen Ausbau erneuerbarer Energien.

„Als EEÖ begrüßen wir die Initiative zur UVP-Novelle, um mehr Klarheit bei der Flächennutzung für Erneuerbare zu schaffen und die Dauer der Verfahren zu verkürzen und effizienter zu machen“, meint Christoph Wagner, Präsident des Dachverbands. Eine Novelle des UVP sei ein wichtiger Schritt, um Verfahren zu konzentrieren und so zügiger Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Energieversorgung zu setzen. Der Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich trage zur Energiesicherheit, zum Klimaschutz und letztlich auch zum Erhalt des Wohlstands in Österreich bei.

Die Novelle des UVP-Gesetzes sei laut Energie- und Klimaministerin Gewessler ein weiterer wichtiger Schritt, nachdem bereits das EAG verabschiedet wurde und derzeit das EWG in Begutachtung sei. Insbesondere doppelte Prüfverfahren könnten durch die Novelle vermieden und Flächen für den Ausbau der Erneuerbaren effektiver ausgewiesen werden bei gleichzeitiger Harmonisierung mit dem Naturschutz.

Wagner betont außerdem die Bedeutung der Bundesländer, wenn es um Flächenausweisungen geht. „Es braucht dringend die Bundesländer, um die nationalen Rahmenbedingungen für die Energiewende mit Leben zu füllen. Eine konsequente Energieraumplanung auf Ebene der Länder ist hierfür ein bedeutendes Instrument. Die Energieversorgung wird damit für alle transparenter, übersichtlicher und effizienter.“ Derzeit fehle es jedoch in den meisten Bundesländern an solch einer Planung stellt Wagner fest und resümiert: „Es gibt noch viel zu tun, um unsere Energieversorgung nachhaltig und unabhängig zu machen. Die Länder dürfen nicht mehr warten.“

„Meilenstein” für die Energiewende – mit einem Wermutstropfen

„Auf den ersten Blick ein guter, praxisnaher Vorschlag für deutlich schnellere Verfahren“, mit diesen Worten fasste Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, das erste Resümee der Branche zum UVP-Begutachtungsentwurf zusammen. Bei wesentlichen Punkten – etwa der Etablierung eines „Fast Track“ für Erneuerbare, der Ausweisung von Zonen für Energiewende-Projekte und den generellen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung – erkennt die Interessenvertretung der E-Wirtschaft zwar deutliche Fortschritte, der Branchenverband kritisiert jedoch die zusätzliche UVP-Pflicht bei Wasserkraftprojekten in bestimmten Gebieten sowie die unklaren Kriterien bei der Begrenzung des Flächenverbrauchs. „Insgesamt sehen wir beim aktuellen Gesetzesvorschlag gute Ansätze – wenn es nun noch gelingt, die letzten Fallstricke zu beseitigen, haben wir eine wirklich praktikable Grundlage für einen raschen Erneuerbaren-Ausbau. Wesentlich ist jedoch, dass das Gesetz auch rasch beschlossen wird und in Kraft tritt“, so Schmidt.

Die E-Wirtschaft begrüßt dabei insbesondere die Maßnahmen, die zur Verfahrenseffizienz beitragen indem Genehmigungen beschleunigt und vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang sind besonders die Energieraumplanungen und die damit verbundenen Zonierungen hervorzuheben. Wesentlich aus Sicht der Branche ist jedoch, dass neben erneuerbaren Erzeugungstechnologien auch Netze und Speicher von diesen Verbesserungen profitieren. „Für die Energiewende braucht es mehr als Windkraftwerke und PV-Anlagen – für den laufenden Umbau des Systems brauchen wir umfassende Investitionen in die gesamte Energieinfrastruktur“, sagte Schmidt und ergänzte: „Wesentliche Voraussetzung für eine echte Beschleunigung der Verfahren ist jedoch, dass es gelingt, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern außer Streit zu stellen. Es muss klar sein, dass hier alle Bundesländer ihren Beitrag leisten müssen.“ Weiters hob die Branche positiv hervor, dass Vorschläge wie die Anpassung des Zeitpunktes beim Stand der Technik, die Entkoppelung ökologischer Maßnahmen von der Genehmigung und die Möglichkeit des finanziellen Ausgleiches von Umwelteingriffen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden haben.

Gar von einem „Meilenstein” für die Energiewende sprach man seitens der IG Windkraft: „Der Begutachtungsentwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann zu einem Meilenstein für die Energiewende werden und muss rasch im Nationalrat beschlossen werden“, freute sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Die Genehmigungsverfahren werden dadurch vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung oder zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt.“

Positiv zu erwähnen seien v.a. eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen etwa beim Landschaftsbild sowie darüber hinaus die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt.

Leise Kritik kam indes vom Umweltdachverband: „Die Priorisierung der Energiewende ist begrüßenswert, ob die gewählten Mittel zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren auch die richtigen sind, werden wir anhand des Begutachtungsentwurfs noch im Detail beurteilen. Ein augenfälliger Wermutstropfen ist jedenfalls, dass der Schutz der Biodiversität mit keinem Wort erwähnt wird. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist notwendig und richtig, aber er darf nicht auf Kosten wertvoller Natur gehen“, sagte Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in einer ersten Reaktion.

Als problematisch erachtet man nicht zuletzt, dass die Energiewende künftig besonders hohes öffentliches Interesse mit verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen haben soll. „Das sehen wir kritisch, da bereits bisher praktisch alle Energieinfrastrukturmaßnahmen aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses trotz erheblicher Umweltauswirkungen genehmigt wurden. Künftig soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorhanden sind, für die Errichtung einer Anlage auch keine Widmung mehr erforderlich sein. Damit wird der Druck auf Freiflächen weiter zunehmen, was das formulierte Ziel des Bodenschutzes konterkariert. Wir fordern daher statt der Durchbrechung landesrechtlicher Raumordnungsgesetze eine bundesweit koordinierte Energieraumplanung.”

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