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Mittwoch, 17. April 2024
Anpassung im nationalen Gesetz erforderlich!

HV: „Mehrheit der Händler erhalten keinen Energiekostenzuschuss“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 20.09.2022 | |  
Der Energiekostenzuschuss steht kurz vor der Fertigstellung – das sagt zumindest die Bundesregierung. Der Handelsverband sagt: „Sollte an den bisherigen Eckpunkten festgehalten werden, wird ein Großteil der österreichischen Handelsbetriebe dabei wohl durch die Finger schauen.“

Wie der Handelsverband in einer Aussendung festhält, sehe die derzeitige rechtliche Basis für die Gewährung eines Energiekostenzuschusses, das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, vor, dass nur „energieintensive Unternehmen“ anspruchsberechtigt seien. „Das sind nach dem Gesetz solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des ‚Produktionswertes‘ belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des ‚Mehrwertes‘ beträgt. Diese Regelung würde dazu führen, dass fast alle österreichischen Händler in der Praxis nicht unterstützt werden.“

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will sagt: „Die absolute Mehrheit der heimischen Handelsbetriebe erfüllen diese Anspruchsvoraussetzungen nachweislich nicht und erhalten somit auch keinerlei Unterstützung bei den eklatant gestiegenen Energiepreisen. Das muss dringend angepasst werden!“

EU-Beihilferahmen nutzen

Der Handelsverband appelliert deshalb an die Bundesregierung, von den beihilferechtlichen Möglichkeiten, die die EU eröffnet, auch im Vollumfang Gebrauch zu machen. „Die Aussagen, dass der ‚EU-Beihilferahmen nicht mehr hergibt‘, lassen wir nicht gelten. Im EU-Beihilferahmen ist sehr wohl eine Unterstützung für alle Unternehmen, die mit einem außergewöhnlichen starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise kämpfen, vorgesehen“, so Will.

Von der Politik erwarte man sich deshalb eine zeitnahe Anpassung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz. „Nicht nur energieintensive Betriebe sind massiv von der Teuerung betroffen, die Gaskrise gefährdet alle Unternehmen in ihrer Existenz. Daher braucht es seitens der Bundesregierung auch eine Lösung, die wirklich alle betroffenen Firmen berücksichtigt. Zu viel steht am Spiel“, unterstreicht Will.

„Anpassung des Merit-Order-Systems überfällig“

Planungssicherheit sei das Gebot der Stunde. Das sollte bei den Rahmenbedingen für den Energiekostenzuschuss auch gelten. Handelsverband-Präsident Stephan Mayer-Heinisch appelliert an die politischen Entscheidungsträger: „Auf EU-Ebene braucht es jetzt endlich ein Handeln, um das Merit-Order-System weiterzuentwickeln. Damit sparen wir uns weitere Einmaleffekte und Gutscheinmodelle in künftigen Krisenphasen. Ein modernes Politikverständnis muss mit laufenden Reformen einhergehen, die nicht nur die energieintensive Industrie, sondern auch den beschäftigungsintensiven Handel entlasten.“

 

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